Peking: Trotz stichhaltiger Argumente des Anwalts kein Freispruch für Falun Gong-Anhängerin

Die Falun Gong Praktizierende Frau Wang Yuhong wurde am 2. November 2017 in Peking vor Gericht gestellt. Ihr wurde vorgeworfen, auf ihrem Computer Ausdrucke und elektronische Kopien von Falun Gong-Materialien sowie Artikel aus ausländischen Medien zu haben.

Die Verhandlung

„Die Glaubensfreiheit meiner Klientin, Falun Gong zu praktizieren, sollte durch die Verfassung geschützt sein \“, argumentierte ihr Anwalt während des Prozesses. Er brachte auch vor, dass es nie ein Gesetz gegeben habe, das Falun Gong kriminalisiere.

Der Anwalt fügte hinzu, dass die Nachrichten, die Frau Wang von ausländischen Medien-Webseiten heruntergeladen hatte, für jedermann in der Welt frei zugänglich seien; nur in China wären die Menschen gezwungen, die Internet-Zensur zu überwinden, um sie zu lesen. Der Anwalt fragte den Staatsanwalt, wie solche Nachrichten als \“Beweismittel\“ gegen seine Mandantin auszulegen seien, da die Meinungsfreiheit ein weiteres Menschenrecht der Verfassung sei.

Der Staatsanwalt führte Frau Wangs frühere Arbeitsaufenthalte in Zwangsarbeitslagern, aufgrund ihres Praktizierens von Falun Gong, als „Strafregister\“ an, die die Anklagepunkte untermauerten.

Die „Umerziehung durch das Zwangsarbeitssystem\“ ist wegen ihrer Illegalität bereits ausgesetzt. Dies zeigt, dass die früheren Haftstrafen meiner Mandantin illegal waren und diesmal nicht zur Anklage herangezogen werden können\“, sagte der Anwalt.

Als er die Einzelheiten der Folter, der Frau Wang während ihrer Gefangenschaft ausgesetzt war, ausführte, unterbrach ihn der Vorsitzende, Richter Zhang Jun, und sagte, die Beschreibungen hätten nichts mit dem aktuellen Fall zu tun.

Der Anwalt von Frau Wang stellte nicht nur die Beweiskraft der Beweise in Frage, sondern verwies auch auf die Polizei, weil sie bei der Festnahme und bei der Hausdurchsuchung von Frau Wang Rechtsverfahren verletzt habe. \“Keiner von ihnen hat einen Ausweis oder ordnungsgemäße Papiere vorgewiesen. Als die Polizei später einen Durchsuchungsbefehl ausstellte, war es offensichtlich, dass das Datum geändert worden war \“, sagte der Anwalt.

Er forderte einen Freispruch für Frau Wang und forderte den Richter auf, eine Entscheidung zu treffen.

Der Richter vertagte den Prozess, ohne ein Urteil zu verkünden.

Die vorangegangene Festnahme

Frau Wang Yuhong, 54, ist Pensionistin eines Pekinger Energieversorgungsunternehmens. Sie begann 1996 Falun Gong zu praktizieren und wurde wiederholt verhaftet, inhaftiert und verurteilt, nachdem die Verfolgung 1999 begonnen hatte.

Frau Wang Yuhong

Ihre letzte Verhaftung geschah am 13. Mai 2017. Die Polizei wartete seit dem frühen Morgen vor der Haustür ihres Apartmenthauses.

Sie wurde verhaftet, als sie die Wohnung verließ. Die Polizei nahm ihren Schlüssel und plünderte ihre Wohnung. Sie beschlagnahmten ihren Computer, Drucker und Falun Gong-Materialien.

Sie verhafteten auch ihren Sohn und verhörten ihn auf der Polizeiwache. Er wurde gegen Mitternacht entlassen.

Frau Wang wird seither im Bezirks-Untersuchungsgefängnis Chaoyang festgehalten.

Kleiner Gerichtssaal

Das Bezirksgericht Chaoyang in Peking plante ursprünglich, den Prozess im Untersuchungsgefängnis abzuhalten. Auf Wunsch von Frau Wang stimmte der Richter zu, den Veranstaltungsort zu wechseln, aber nur in einen sehr kleinen Gerichtssaal mit lediglich fünf Plätzen auf der Tribüne. Ihr Ehemann und die Schwiegertochter waren die einzigen Familienmitglieder, die teilnehmen durften.

Laut ihrer Aussage wurde Frau Wang in Handschellen und Fußfesseln in den Gerichtssaal gebracht. Sie war ausgezehrt und hatte viele graue Haare. Als der Anwalt darauf hinwies, dass es illegal sei, einen Angeklagten während des Prozesses in Handschellen zu halten, stimmte der Richter zu, dass ihre Handschellen entfernt werden sollten, nicht aber die Fußfesseln.

Frau Wangs Familie durfte vor, während und nach dem Prozess nicht mit ihr sprechen.

Chinesische Version

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