Einwohnerin von Shanghai in Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten

Frau Ying Yu wurde am 18. April 2017 in ihrer Wohnung in Shanghai verhaftet und nach § 300 („Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs”) angeklagt und in Gewahrsam genommen. Weil Frau Ying sich weigerte, Falun Gong aufzugeben, wurde sie von der lokalen Haftanstalt in eine Gehirnwäsche-Einrichtung [1] überstellt.

Ying Yu

Die Familie nahm daraufhin einen Anwalt. Als er sie am 22. Mai besuchen wollte, informierte man ihn, dass sich Frau Ying nicht mehr in der lokalen Haftanstalt befinde. Yings Mutter nahm Kontakt zu dieser lokalen Haftanstalt auf. Die Beamten weigerten sich jedoch, den Aufenthaltsort der Tochter preiszugeben.

Da sie aber nicht lockerließ, bestätigten die Beamten schließlich, dass Frau Ying am 6. Juni in die Schule für Rechtswissenschaft, geheimer Ort für Gehirnwäsche, überstellt worden war. Sie sagten ihr jedoch nicht, wann genau man sie in die Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht hatte.

Am 12. Juli schrieb der Anwalt einen Brief an die zuständigen Behörden und forderte Frau Yings Freilassung. Er wies darauf hin, dass die Gehirnwäsche-Einrichtung eine illegitime Einrichtung sei und nicht das Recht habe, seine Klientin festzuhalten.

Es war nicht das erste Mal, dass Ying für ihren Glauben verfolgt wurde. 1999 war sie zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden, weil sie nach Peking gegangen war, um sich dort für Falun Gong einzusetzen.

[1] Gehirnwäsche-Umerziehung: Eine oft verwendete Formulierung für Folter und Misshandlung. Sie ist eine übliche Taktik im Versuch Falun Gong-Anhänger dazu zu bringen, ihren Glauben zu widerrufen.


Chinesische Version

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