Provinz Yunann: Drei Anwälte der Verteidigung plädieren auf nicht schuldig

Zwei Frauen aus der Stadt Kunming wurden jeweils zu drei Jahren Gefängnis und zu 10.000 Yuan (ca. 13.000 EUR) [1] Geldbuße verurteilt. Die Anklage gegen sie lautete nach § 300 des chinesischen StGB: „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren“. Diesen Paragraphen benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.

Frau Xu Chunfeng und Frau Zhang Qingxiu waren am 22. November 2016 bei der Polizei gemeldet worden, als sie Informationsmaterial über Falun Gong verteilten. Frau Xu wurde gleich am nächsten Tag inhaftiert, während die etwa 60-jährige Frau Zhang Qingxiu am 5. Dezember zuhause verhaftet wurde.

Die beiden standen am 19. Mai 2017 gemeinsam vor Gericht.

Der Prozess: Richter und Staatsanwalt verstoßen gegen das Rechtsverfahren

Xu und Zhang wurden am 19. Mai ins Bezirksgericht Luquan gebracht. Die beiden Vorsitzenden Richter waren Yuan Jiahong and Wang Yan.

Die Anhörung fand in einem Raum statt, wo es nur zehn Sitzplätze für Besucher gab. Einige der Unterstützer der beiden konnten daher der Verhandlung nicht beiwohnen.

Sobald die Verhandlung begann, bemerkten die Anwälte, dass der Zeuge, der ihre Klientinnen bei der Polizei angezeigt hatte, nirgends zu sehen war. Sie hatten in der Anklageschrift die widersprüchlichen Aussagen der Zeugen gelesen und daher umgehend schriftlich gefordert, dass der Zeuge vor Gericht zu einem Kreuzverhör erscheine.

Die Forderung wurde abgelehnt und die Anwälte fragten, wie die Richter eine faire Verhandlung gewährleisten könnten, ohne den Zeugen in den Zeugenstand zu rufen. Sie forderten daher die Absetzung der Richter.

Diese unterbrachen dann die Verhandlung für einige Minuten. Als sie zurückkehrten, informierten sie die Anwälte, dass ihre Rücktrittsforderung abgelehnt worden sei.

Erneut protestierten die Anwälte gegen die Entscheidung der Richter. Eine Rücktrittsforderung für den Vorsitzenden Richter müsse laut Gesetz vom Gerichtspräsidenten begutachtet werden, konstatierten sie.

Die Richter unterbrachen die Verhandlung ein zweites Mal, nur um mit derselben Entscheidung wiederzukommen.

Staatsanwalt Wang Xuehai wurde dann beauftragt, seine Beweise vorzutragen. Laut Gesetz muss der Verteidigung für jeden vorgelegten Beweis Zeit für Fragen und zur Beurteilung von Gültigkeit und Echtheit gegeben werden. Wang jedoch zeigte mehrere Gegenstände ohne den Anwälten die Chance zu geben, sich dazu zu äußern.

Die Anwälte protestierten ein drittes Mal, und die Richter gaben ihnen schließlich einige Minuten, um Fragen zu den vorgelegten Gegenständen zu stellen.

Die Anwälte zeigten einige widersprüchlich Aussagen von Wang auf, doch die Richter ignorierten ihre Forderung nach Ausschluss des Beweises der Staatsanwaltschaft.

So schloss Staatsanwalt Wang seinen Vortrag mit einer Empfehlung von drei bis vier Jahren Gefängnis für beide Praktizierende.

Die drei Anwälte der Verteidigung plädierten auf nicht schuldig. Sie argumentierten, dass es kein Gesetz in China gebe, dass Falun Gong für illegal erklärt und dass ihre Klientinnen niemals für die Ausübung ihrer Grundrechte auf Glaubensfreiheit und Pressefreiheit hätten angeklagt werden dürfen.

Frau Xu und Frau Zhang verteidigten sich auch selbst und argumentierten, dass sie gegen kein Gesetz verstoßen hätten, indem sie den Menschen berichteten, dass Falun Gong fälschlich verfolgt werde. Sie forderten Freispruch, wurden jedoch am 1. Juni 2017, weniger als zwei Wochen später, verurteilt.

Als sie am 8. und 21. Juni jeweils ihre Anwälte trafen, äußerten beide Praktizierende den Wunsch, Berufung einzulegen.


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 EUR.

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2017/6/28/云南昆明许春凤、张清秀被冤判后上诉-350319.html

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