Provinz Heilongjiang: Erst nach einem Jahr ist Angehörigen erlaubt, gefrorenen Leichnam zu sehen

Gao Yixi, ein Bewohner der Stadt Mudanjiang, starb am 30. April 2016, nur zehn Tage nach seiner Verhaftung. Der Grund für seine Festnahme: Er weigerte sich, Falun Gong aufzugeben. Falun Gong (auch Falun Dafa genannt) ist ein buddhistischer Kultivierungsweg für Körper und Geist, der vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird.

Als seine Angehörigen den Leichnam sahen, fiel ihnen auf, dass seine Brust herausgestreckt und sein Bauch tief eingesunken war. An seinen Handgelenken gab es Fesselspuren. Die Polizei gab jedoch den Autopsiebericht nicht heraus und erlaubte der Familie auch nicht, selbst eine Autopsie durchführen zu lassen.

Gaos Leichnam verblieb in einer lokalen Leichenhalle, weil seine Familie einer Einäscherung ohne Autopsie nicht zustimmte. Am 27. April 2017 durften die Angehörigen den Leichnam sehen – das erste Mal, seit er in die Leichenhalle gebracht worden war. Über 20 uniformierte Beamte und Beamte in Zivil bewachten den Raum. Die Familie durfte den Leichnam nur aus der Entfernung sehen. Seine Tochter wurde einmal zu Boden gestoßen.

Ein Augenzeuge sagte später aus: „Weil Gao aus Protest gegen die rechtswidrige Haft in einen Hungerstreik getreten war, wurde er ins lokale Polizeikrankenhaus gebracht. Dort musste er eine Zwangsjacke tragen. Seine Gliedmaßen wurden nach der Foltermethode „Adler“ in alle Richtungen gezerrt.

Drei Beamte, darunter einer namens Wang Xu, wechselten sich bei der Überwachung von Gao ab. An seinem Todestag war ein Beamter aus dem Stadtteil Changding an der Reihe. Er ließ Gao in der Luft pendeln, obwohl dieser bereits zugestimmt hatte, seinen Hungerstreik zu beenden.

Eine Krankenschwester weigerte sich, Gao einen Katheter zu legen, als er Probleme beim Wasserlassen hatte. Stattdessen drückte sie seinen Penis fest zusammen, um den Harndrang anzuregen. Noch am selben Tag starb Gao.“

Englische Version vorhanden
http://en.minghui.org/html/articles/2017/6/21/164356.html

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2017/6/19/349879.html

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