Tages-Anzeiger (Schweiz): Calmy-Rey rügt Chinesen: Tibetfahnen dürfen wehen

Die Schweizer Aussenministerin hat den Generalkonsul Chinas gerügt, weil er am Seenachtsfest von Rapperswil die Fahne der Exil-Tibeter entfernen liess.

Bern. – Er sei «sehr zufrieden» mit der Antwort aus Bern, sagt Martin Klöti. Der freisinnige Rapperswiler Stadtrat hatte Bundesrätin Micheline Calmy-Rey vor Monatsfrist aufgefordert, die konsularische Vertretung Chinas in Zürich «vorzuladen und sie über die Werte und Kultur dieses Landes zu unterrichten». Der Grund für den Ruf nach einer solchen Lektion: Der chinesische Generalkonsul hatte am Seenachtsfest dafür gesorgt, dass der Tibeter-Verein Rapperswil-Jona die Fahne von seinem Stand entfernen musste. Dies wird nun auch von Aussenministerin Calmy-Rey klar als «Kompetenzüberschreitung» gerügt, wie aus ihrem Antwortbrief an Klöti und andie Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft (GSTF) hervorgeht.

China an Freiheitsrechte erinnert

Die Nummer zwei der chinesischen Botschaft in Bern wurde deshalb ins Aussendepartement (EDA) zitiert und an internationale Vertragswerke erinnert: Zum einen an das Wiener Übereinkommen, das Diplomaten zur Respektierung der Souveränität und der Gesetze des Gastlandes verpflichtet und Einmischungen in die inneren Angelegenheiten verbietet. Zum andern an Menschenrechtsabkommen, welche die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantieren.

Das EDA habe vom chinesischen Geschäftsträger eine Erklärung zum Verhalten seines Zürcher Konsulatspersonals verlangt, heisst es weiter in Calmy-Reys Brief. Man habe von China auch Massnahmen verlangt, «um solche Vorfälle künftig zu vermeiden».

In ihrer schriftlichen Antwort zu einer Frage von SP-Nationalrat Mario Fehr hat die Aussenministerin noch hinzugefügt, dass sie kürzlich den chinesischen Botschafter in der Schweiz persönlich über «die grosse Unzufriedenheit» unterrichtet habe, mit welcher der Vorfall in Rapperswil registriert worden sei. Für Stadtrat Klöti ist entscheidend, dass die verunsicherten Exil-Tibeter nun wieder klar wissen, woran sie sind: «Sie dürfen ihre Fahne weiterhin aufhängen – und werden dies auch schon am Herbstmarkt wieder tun.»

Bundesanwaltschaft wird nicht aktiv

Die Tibetfahne hat übrigens auch am vorletzten Dienstag über dem Rapperswiler Hauptplatz geweht – getreu einem Aufruf der Schweizer Tibetorganisationen, die gleichentags eine Petition für das Selbstbestimmungsrecht Tibets im Bundeshaus deponierten (TA vom 17. September). Die Bundesanwaltschaft hat mittlerweile abschlägig auf ihre Forderung reagiert, ein Verfahren zu eröffnen. Laut ihrem Sprecher gibt es «keine Hinweise» für verbotenen politischen Nachrichtendienst für einen fremden Staat. Wenn chinesisches Konsulatspersonal die Exil-Tibeter am öffentlichen Seenachtsfest gefilmt habe, so sei dies nicht strafbar. (bvr)

Tages-Anzeiger; 2003-09-24

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv