Provinz Shaanxi: Vier Falun Gong-Praktizierende müssen vor Gericht, weil sie Chinas Ex-Staatschef angezeigt haben

Vier Falun Gong-Praktizierende wurden am 28. März 2017 vor Gericht gestellt, weil sie Strafanzeigen gegen Chinas Ex-Staatschef Jiang Zemin erstattet haben.

Mitpraktizierende aus der Umgebung kontaktierten anschließend die Familien der Verhafteten und halfen ihnen, Verteidiger zu engagieren.

Die vier Praktizierenden sind Zhang Lilong (m), Zhao Li (m), Wang Guiping (w), und Liu Fengxiang (w).

Details der Gerichtsverhandlung

Zu Beginn der Verhandlung gab der Richter bekannt, dass niemand über irgendetwas sprechen dürfe, was sich auf die Eigenschaften von Falun Gong beziehe.

Der Staatsanwalt erhob Anklage gegen die Praktizierenden wegen „Verwendung einer Sekte um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“. Diese Formulierung wird standardmäßig vom kommunistischen Regime in China verwendet, um Falun Gong-Praktizierende zu beschuldigen und zu verhaften. Die Verteidiger konterten, dass Chinas gesetzgebende Körperschaft, der Volkskongress, nie ein Gesetz erlassen habe, um Falun Gong zu kriminalisieren.

Der Staatsanwalt antwortete, dass das Oberste Volksgericht und die Oberstaatsanwaltschaft Dokumente zum Verbot von Falun Gong ausgestellt hätten. Der Anwalt erinnerte ihn daran, dass diese beiden Einrichtungen keine Befugnis hätten, Gesetze zu erlassen.

Die Anwälte fragten jeden Praktizierenden, ob sie Geld bezahlen mussten, um Falun Gong zu lernen und ob es auf andere eine negative Auswirkung habe oder anderen schaden würde, wenn sie die Übungen praktizieren würden. Alle Praktizierenden beantworteten diese Fragen mit „Nein“.

Die Verteidiger brachten als nächstes den Verhaftungsvorgang zur Sprache. Sie wiesen darauf hin, dass dieser illegal gewesen sei, da die Polizisten weder Uniformen getragen noch sich ausgewiesen hätten. Die Informationen in den Haftpapieren würden nicht übereinstimmen und einige der Daten seien nicht korrekt. Es gäbe auch ein Dokument, das zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt worden sei.

Der Staatsanwalt antwortete, dass es für die Polizei gang und gäbe geworden sei, Menschen auf diese Weise zu verhaften. Somit sei dies wirklich keine große Sache. Ihm fiel keine Antwort ein, als die Anwälte ihn fragten, seit wann die Polizei Rechtsverfahren verletzen dürfe.

Die Verteidiger äußerten sich dann zu den Beweisen. Es sei für Falun Gong-Praktizierende normal, Falun Gong-Bücher zu besitzen. Darüber hinaus habe die Polizei keine Liste der beschlagnahmten Gegenstände vorgelegt und die „Beweise“ seien nur auf einigen Fotos gezeigt, aber dem Gericht nicht vorgelegt worden.

Der Staatsanwalt argumentierte, dass zu viele Gegenstände beschlagnahmt worden seien, so dass der Transport zu umständlich gewesen wäre. Der Rechtsanwalt setzte dem entgegen, dass sie wenigstens ein offizielles Dokument hätten vorlegen können, in dem die beschlagnahmten Gegenstände aufgeführt seien. Darauf erwiderte der Staatsanwalt nichts.

Schließlich fragte der Anwalt, warum in der Akte auch die Strafanzeigen der Praktizierenden gegen Jiang enthalten seien. Er fragte, ob sich die Behörden mit den Verhaftungen und der Verhandlung an den Praktizierenden für ihre Strafanzeigen rächen wollten.

Darauf wurde der Staatsanwalt wütend und schrie, dass die Praktizierenden falsche Anschuldigungen gegen Jiang gemacht hätten. Sie hätten Werbung für Falun Gong gemacht und die Menschen ermutigt, aus der Kommunistischen Partei auszutreten.

An diesem Punkt fragte der Verteidiger, ob der Staatsanwalt Beweise dafür habe, dass die Praktizierenden falsche Anschuldigungen gemacht hätten.

In Bezug auf den Parteiaustritt argumentierte der Verteidiger, dass jeder Mensch die Freiheit habe zu entscheiden, ob er aus der Partei austreten wolle oder nicht. Praktizierende würden niemanden zwingen, dies gegen ihren Willen zu tun.

Am Ende hatten die Praktizierenden die Gelegenheit, ihre Meinung zu äußern. Sie baten das Gericht, die Gerechtigkeit zu wahren und erklärten, dass es nicht falsch sei, einen Glauben zu haben.

Der Prozess begann am Vormittag und endete am Abend.

Hintergrund

Jiang Zemin begann im Alleingang die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999. Trotz Widerspruch der übrigen Mitglieder des Ständigen Komitees des Politbüros nutzte er seine damalige Position als Chef der Kommunistischen Partei Chinas und zwang ihnen seinen Willen auf, um die Verfolgung zu beginnen.

Die Verfolgung hat in den vergangenen 17 Jahren zum Tod vieler Falun Gong- Praktizierender geführt. Unzählige wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind direkt für den Beginn, die Weiterführung und Aufrechterhaltung der Verfolgung verantwortlich.

Unter Jiangs persönlicher Anleitung gründete die Kommunistische Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein illegales Sicherheitsorgan auf Parteibasis, das Büro 610 genannt wird. Es agiert außerhalb des chinesischen Gesetzes und führt die Verfolgungspolitik direkt durch. Mit dem Aufruf: „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ wies der damalige Präsident Chinas, Jiang Zemin, die Handlanger der Verfolgung an, vor keiner Grausamkeit zurückzuschrecken.

Das chinesische Gesetz erlaubt seinen Bürgern, Strafanzeigen zu erstatten. Viele Falun Gong-Praktizierende üben nun dieses ihnen zustehende Recht aus und zeigen das frühere Staatsoberhaupt an.

Früherer Bericht:

Beipiao Police Harass Practitioners Who Filed Criminal Complaints Against Jiang Zemin
http://en.minghui.org/html/articles/2015/8/22/152178.html

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2017/4/13/162831.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2017/4/7/西安张立龙等四人被非法开庭实录-345310.html

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