Provinz Hubei/ Yichang: Sieben Praktizierende vor Gericht gestellt; drei in Haft

Im April 2016 wurden sieben Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Yichang rechtswidrig verhaftet. Drei von ihnen wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt. Vier standen vor Gericht, allerdings ist noch kein Urteil gefällt worden.

Drei Praktizierende in Haft

Beamte des Büros 610 im Bezirk Yiling und der Staatssicherheit verhörten die Praktizierende Gan Hongping, 45. Sie hielten sie mehrere Tage lang vom Schlafen ab und verbrannten ihre Haut mit brennenden Zigaretten. Damit wollten sie Gan dazu bringen, ein Verbrechen zu gestehen, das sie nicht begangen hat.

Am 26. Oktober 2016 stand sie vor dem Bezirksgericht Yiling. Gans Anwalt plädierte auf nicht schuldig. Dennoch wurde sie zu vier Jahren Gefängnis verurteilt und in das Frauengefängnis Wuhan gebracht. Das Gericht belog ihre Familie, indem es behauptete, dass Gan nicht die Absicht habe, bei höherer Instanz Berufung einzulegen.

Chen Facui und Xiang Wenlang standen zwischen Oktober und Dezember 2016 vor dem Bezirksgericht Yiling. Sie wurden jeweils zu vier Jahren Gefängnis verurteilt und in das Frauengefängnis Wuhan gebracht. Ihre Familien hatten keine Ahnung von diesen Verhandlungen, bis sie das Urteil schriftlich vom Gefängnis erhielten.

Vier Praktizierende vor Gericht; keine Urteilsverkündung

Im November 2016 standen Yang Weijun, 40; Xu Qiaoling, 50; Zhang Yongsheng und seine Schwester Zhang Yonghong, 55; vor dem Gericht Gezhouba. Ein Urteil wurde noch nicht verkündet.

Laut einem Gerichtsmitarbeiter wolle der Richter den Fall nicht schließen, weil zwei der Praktizierenden, Zhang Yongsheng und Zhang Yonghong, das Verbrechen nicht zugeben würden. Sie hätten erklärt, kein Verbrechen begangen zu haben. Polizisten hatten Zhang und seine Schwester wiederholt verhört, damit sie „zugeben“, ein Verbrechen begangen zu haben.

Drei der Praktizierenden wurden nicht durch einen Anwalt vertreten und verteidigten sich selbst. Sie informierten das Gericht, dass es kein Gesetz in China gäbe, das den Besitz von Informationsmaterialien über Falun Gong für illegal erklärt.

Wohnungen durchsucht

Die Polizei durchsuchte die Wohnungen der Praktizierenden. Sie beschlagnahmte Falun Gong-Bücher, Computer, Drucker, Bankkarten, Bargeld und andere persönliche Gegenstände.

An der Verfolgung beteiligte Personen:
Vom Gericht bestimmter Anwalt: +86-717-18186797967
Lai Pingzhe, Präsident des Gerichts Gezhouba: +86-717-6713293 (Büro), +86-717-6722089 (Privat), +86-13907202062 (Mobil)
Zhang Jianping, stellvertretender Präsident des Gerichts Gezhouba: +86-717-6713280 (Büro), +86-717-6722016 (Privat), +86-13986747117 (Mobil)

Englische Version vorhanden
http://en.minghui.org/html/articles/2017/4/15/162849.html

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2017/4/3/湖北宜昌甘红平等三人被劫持入冤狱-345104.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv