Staatsanwaltschaft lehnt Anklagen gegen Falun Gong-Praktizierende ab

Während sich die Menschen in Festlandchina immer mehr über Falun Gong informieren, lehnen in den letzten Jahren immer mehr Mitarbeiter der Staatsanwaltsschaft und des Gerichtshofs die Beteiligung an der Verfolgung ab. Hier sind zwei Beispiele.

Provinz Hubei: Staatsanwaltschaft lässt den Falun Gong-Praktizierende mangels Beweisen frei

Der Falun Gong-Praktizierende Mao Qingyun aus Laohekou, der Stadt Xiangyang in der Provinz Hubei wurde von einem Einwohner am 9. November 2016 angezeigt, während er die wahren Umstände erklärte. Daraufhin wurde er vom Staatssicherheitsdienst der Stadt Laohekou und den Polizisten des Reviers der Beijing-Straße entführt. Nachdem er 10 Tage unrechtmäßig festgehalten worden war, wurde er im Untersuchungsgefängnis eingesperrt. Am 24. März 2017 ließ die Staatsanwaltschaft von Laohekou die Anklage gegen Mao Qingyun mangels Beweisen und keiner ausreichenden Voraussetzung fallen. Nach 4 Monaten und 5 Tagen gesetzwidriger Verhaftung kehrte Mao Qingyun nach Hause zurück.

Provinz Jiangsu: Mittlerer Gerichtshof zieht Anklage zurück und lässt Falun Gong-Praktizierende frei

Die Falun Gong-Praktizierende Zhang Guili aus dem Bezirk Lianyun der Stadt Lianyungang, Provinz Jiangsu, wurde im Dezember 2015 im Haus ihrer Tochter vom Staatssicherheitsdienst des Bezirkes Lianyun verschleppt. Danach wurde sie ohne rechtliche Grundlage im Untersuchungsgefängnis in Lianyungang eingesperrt. Im Mai 2016 verurteilte der Gerichtshof im Bezirk Lianyun Zhang zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Sie legte Berufung gegen das Urteil ein. Am 31. März 2017 zog der Mittlere Gerichtshof die Anzeige zurück. Zhang Guili ist jetzt zu Hause.

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2017/4/3/检察院免起诉-法院撤案-两法轮功学员回家-345145.html

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