Provinz Shaanxi: Pensionierte Lehrerin: Nach über 20 Verhaftungen jetzt erneut in Gewahrsam

Am 23. Juni 2016 wurde eine pensionierte Lehrerin aus der Stadt Ankang, Provinz Shaanxi, von Polizisten in ihrer Wohnung festgenommen. Am 11. August wurde gegen sie Haftbefehl erlassen, weil sie sich weigerte, Falun Gong aufzugeben. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg, der von der Kommunistischen Partei Chinas verfolgt wird.

Das war nicht die erste Verhaftung der 61-jährigen Luo Changyun. Wegen ihres Glaubens wurde sie bereits mehrmals zur Zielscheibe der Verfolgung. Ihrer jüngsten Verhaftung gingen in den Jahren 2000 bis 2014 mehr als 20 Verhaftungen voraus. In dieser Zeit verbrachte sie insgesamt sechseinhalb Jahre in einem Zwangsarbeitslager und fünf Jahre im Gefängnis.

Die wiederholten Verhaftungen und damit verbundene Folter zollten ihren Tribut. Ihre Gesundheit verschlechterte sich wieder. Sie hatte chronische Rückenschmerzen, lockere Zähne und eine verminderte Sehkraft. Nach ihrer letzten Verhaftung war ihr Blutdruck gefährlich hoch. Doch die Behörden weigerten sich, sie aus gesundheitlichen Gründen auf Kaution freizulassen.

Die Haftanstalt beschlagnahmte sogar die Anwaltslizenz von Lus Rechtsanwalt, als dieser protestierte, weil ein Besprechungstermin mit seiner Mandantin vorzeitig abgebrochen wurde. Erst als er sich beim Polizeichef beschwerte, erhielt er seine Lizenz zurück.

Die Akteneinsicht ergab, dass der Staatsanwalt vier bis sechs Jahre Freiheitsstrafe für Frau Luo vorgeschlagen hatte.

Verhaftung folgte auf eine einmonatige Patt-Situation

Am 24. Mai 2016 hörte Luo ein lautes Schlagen gegen ihre Tür. Durch den Türspion sah sie Deng Tao, den Leiter der Staatssicherheit des Bezirks Hanbin, und weitere Beamte.

Sie forderte die Polizisten dazu auf, sie nicht weiter zu schikanieren und erinnerte sie daran, dass sie kein Gesetz breche, wenn sie ihr von der Verfassung geschütztes Recht der Glaubensfreiheit ausübe.

Weil sie sich standhaft weigerte, die Tür zu öffnen, befahl Deng dem Versorgungsunternehmen, das Wasser für ihre Wohnung abzustellen. Auch versuchte er, ihren Strom abzustellen, gab jedoch auf als er erfuhr, dass das gesamte Wohngebäude an derselben Stromleitung hing.

Luo wurde unter Hausarrest gestellt und die Polizisten überwachten ihre Wohnung rund um die Uhr.

Am 23. Juni erschienen zwei unerwartete Besucher an ihrer Wohnungstür. Die Polizisten nutzten die Gelegenheit und drangen in ihre Wohnung ein. Mehr als 20 Beamte durchwühlten ihre Räume von oben bis unten und beschlagnahmten ohne rechtliche Grundlage privates Eigentum. Sie hatten weder einen Durchsuchungsbefehl noch erstellten sie eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände, wie es vom Gesetz vorschrieben ist.

Familienbesuche verwehrt

Die Polizei informierte Luos Familienangehörige nicht von ihrer Verhaftung. Da ihre Angehörigen sie zwei Tage nicht erreicht hatten, meldeten sie am 25. Juni als vermisst. Weil sich die Polizei weigerte, eine Vermisstenanzeige aufzunehmen, vermuteten ihre Angehörigen, dass sie erneut verhaftet worden sei.

Zwei Tage später gingen sie zur Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Hanbin. Dort erfuhren sie, dass sich Luo seit 15 Tagen in Untersuchungshaft befand. Als sie eine schriftliche Kopie darüber verlangten, wurden sie bedroht.

Die Haftanstalt erlaubte ihren Angehörigen auch nicht, Luo zu besuchen. Die Wärter hielten sogar die für sie bestimmten Briefe und Geldzuwendungen der Angehörigen zurück.

Erzwungenes Geständnis

Am 14. Tag von Luos Untersuchungshaft änderte die Polizei den Status auf „Strafhaft“, um den Weg für eine Anklage frei zu machen.

Während des Verhörs versuchten die Polizisten, Luo zu einem „Geständnis“ angeblicher Straftaten zu zwingen. Obwohl sie nie zu der von den Polizisten behaupteten Zeit und dem Ort Informationsmaterialien verteilt hatte, „gestand“ sie es, weil die Polizisten drohten, die Sache sonst anderen Praktizierenden anzuhängen. Später sagte sie ihren Anwälten, dass sie nicht wollte, dass andere Praktizierenden durchmachen müssten, was sie erlebt hatte.

Die Polizisten beantragten am 11. August bei der Staatsanwaltschaft einen schriftlichen Haftbefehl gegen sie. Danach wurde ihr Fall schnell zum Bezirksgericht Hanbin weitergeleitet.

Treffen mit Rechtsanwalt abgebrochen

Ihr zweiter Rechtsanwalt, Zhang Keke, besuchte sie am 14. Oktober in der Haftanstalt. Luo erklärte ihrem Anwalt, dass sie einen Brief schreiben wollte, damit er ihn ihrer Familie übergibt. Kurz darauf wurde das Treffen abgebrochen.

Als Zhang dagegen protestierte, beschlagnahmte der Direktor der Haftanstalt seine Anwaltslizenz. Der Anwalt ging zur örtlichen Staatsanwaltschaft, um sich zu beschweren, wurde jedoch weggeschickt.

Darauf ging er zum Bezirkspolizeiamt Hanbin und der Polizeichef ordnete an, dass Zhang seine Anwaltslizenz wieder bekommt.

Der Polizeichef beschwerte sich: „Luo bereitet mir mehr Kopfschmerzen als jeder andere in meinem Bezirk!“ Zhang erinnerte ihn daran, dass seine Klientin nichts Falsches getan habe, indem sie Falun Gong praktiziere. Die Polizei sollte ihre Zeit dafür verwenden, Kriminelle zu fangen, nicht unschuldige Praktizierende, die einfach nur gute Menschen sein wollen.

Antrag auf Freilassung gegen Kaution abgelehnt

Luos Anwalt, Hu Linzheng, reichte kurz nach ihrer Verhaftung einen Antrag auf Freilassung gegen Bezahlung einer Kaution ein. Die Polizei lehnte den Antrag trotz ihrer schlechten Gesundheit ab.

Die beiden Anwälte verlangten Ende Oktober erneut eine Freilassung auf Kaution, doch ohne Erfolg.

Luos gesundheitlicher Zustand verschlechtert sich weiter. Ihre Familie ist äußerst besorgt um ihr Wohl.
Staatsanwalt empfiehlt Freiheitsstrafe von vier bis sechs Jahren

Am 31. Oktober beantragten ihre Anwälte beim Bezirksgericht Hanbin Akteneinsicht. Richter Wang Feng verlangte von ihnen eine schriftliche Erklärung, dass sie keine Informationen über ihren Fall in der Öffentlichkeit verbreiten werden. Um ihre Vorbereitungen für die Verteidigung nicht zu gefährden, erfüllten die Anwälte sein Begehren, obwohl es dafür keine gesetzliche Bestimmung gibt.

Bei der Durchsicht der mehr als 300 Seiten starken Akte sahen sie, dass der Staatsanwalt für ihre Klientin eine Freiheitsstrafe von vier bis sechs Jahren empfohlen hatte.

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2016/11/19/160003.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2016/11/11/好心老教师竟成公安局长的心头大患-337492.html

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