Provinz Hebei: Eltern dürfen ihren Sohn im Gefängnis Jidong nicht besuchen

Die Falun Gong-Praktizierenden Wang Zhanqing (m), Wen Jie (w), Ma Weishan (m) und Kang Jingtai (m) aus der Stadt Sanhe in der Provinz Hebei wurden am 22. April 2014 festgenommen, nachdem sie mit ihren Mitmenschen über die Verfolgung von Falun Gong gesprochen hatten. Nach fünf Verhandlungen, die sich über 19 Monate hinzogen, verurteilte das Gericht der Stadt Sanhe sie zu Gefängnisstrafen. Wang Zanqing erhielt sechs Jahre, Wen Jie und Ma Weishan fünf Jahre und Kang Jingtai wurde zu drei Jahren mit drei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Alle vier gingen sofort in die Berufung und fochten ihre Urteile und das Strafmaß an. Das Mittlere Gericht der Stadt Langfang lehnte ihre Berufungsklagen am 13. Mai 2016 ab.

Zwei Tage später bekam Wang Zhanqings Mutter, Wang Lianshuang, vom Leiter des städtischen Untersuchungsgefängnisses Sanhe namens Wang Chaohe die Mitteilung, dass ihr Sohn in das Gefängnis Shangbancheng in der Stadt Chengde gebracht wwerde. Die Mutter rief im Gefängnis an und fragte, wann sie ihren Sohn besuchen könne.

Man sagte ihr, dass am 23. Mai Besuchstag im Gefängnis sei und sie ihn dann besuchen könne. Dann teilte man ihr jedoch mit, dass sich der Name ihres Sohnes gar nicht auf der Häftlingsliste befinde und sie erst eine Bestätigung einholen müsse, ob ihr Sohn in dieses Gefängnis gebracht worden sei.

Wang rief im Untersuchungsgefängnis an und erkundigte sich nach dem Verbleib ihres Sohnes. Eine diensthabende Wärterin bestätigte ihr, dass ihr Sohn tatsächlich in das Gefängnis Shangbancheng gebracht worden sei.

Wang und ihr Mann, die beide um die 70 Jahre alt sind, nahmen am 23. Mai den Bus um 04:00 Uhr morgens. Das Gefängnis Shangbancheng liegt ungefähr 150 Kilometer von ihrem Zuhause entfernt. Als sie ankamen, wurde ihnen gesagt, dass ihr Sohn nicht dort sei.

Falschauskunft – der Sohn ist in einem anderen Gefängnis inhaftiert

Frau Wang rief Wang Chaohe im Untersuchungsgefängnis an. Er sagte ihr, dass das Gefängnis Shangbancheng ihren Sohn nicht habe aufnehmen wollen und so sei er stattdessen in das Gefängnis Jidong in der Stadt Tangshan gebracht worden. Die Gefängnisse liegen ungefähr 250 Kilometer voneinander entfernt.

 
Wang Lianshuang und ihr Mann beim Gefängnis Shangbancheng, wo sie erfahren, dass ihr Sohn doch nicht dort inhaftiert sei.

Das Ehepaar kehrte nach Hause zurück. Die Mutter rief dann das Gefängnis Jidong an. Man sagte ihr, dass der 23. und 24. Juni Besuchstage seien und sie dann kommen könnten. Doch als sie später anrief, um eine Bestätigung dieser Daten zu erhalten, sagte man ihr, dass ihr Sohn zwei Monate lang überhaupt keinen Besuch empfangen dürfe.

Wang sorgte sich um ihren Sohn und beschloss, trotzdem zum Gefängnis Jidong zu fahren und zu versuchen, ihren Sohn zu besuchen.

 
Wang Zhanqing

Das Ehepaar stand am 23. Juni um 05:00 Uhr auf, um den Bus in die Stadt Tangshan und ein Taxi zur Verwaltungseinheit des Gefängnisses Jidong zu bekommen. Sie kamen während der Mittagspause an. Die Nachmittagsbesuchszeit fing um 14:30 Uhr an.

Ein Mann in legerer Kleidung sprach am Nachmittag mit ihnen und bestätigte, dass ihr Sohn dort sei. Er fragte die Mutter, ob sie auch Falun Gong praktiziere und wer zuerst damit angefangen habe. Wang verweigerte die Auskunft zu diesen Fragen. Daraufhin sagte der Mann zu den Eltern, dass sie ihren Sohn nicht sehen könnten, weil er keine Garantieerklärung geschrieben habe, dass er Falun Gong aufgebe.

Der Mann ging und zwei andere Angestellte, ein Mann und eine Frau, übernahmen seinen Platz. Dieser Mann sagte zu Frau Wang, dass ihr Sohn vom Chef der Gefängnisabteilung die Erlaubnis für Besuche bekommen müsse. Dann erst könne er Besuche empfangen. Die Frau informierte die Eltern darüber, dass sich ihr Sohn in der Gefängnisabteilung Nr. 4 befinde, welche über 50 Kilometer entfernt sei. Als sich das Paar entschloss hinzufahren, entgegnete die Frau: „Sie werden enttäuscht sein.“

Das Gefängnis Jidong hat einen neuen Namen: Jidong-Zweigstelle des Gefängnisverwaltungsbüros Hebei. Das Büro ist für acht Gefängnisse zuständig. Die Abteilung Nr. 4 ist die Abteilung zur „Umerziehung“ neuer Häftlinge. Sie ist spezialisiert auf die Gehirnwäsche von Falun Gong-Praktizierenden. Nur wenn Praktizierende Falun Gong abschwören, werden sie als „denkstabil“ angesehen und in andere Gefängnisse zur Zwangsarbeit gebracht.

Keine Chance auf eine Besuchserlaubnis

Das Ehepaar kam nach 16:00 Uhr in der Abteilung Nr. 4 an. Der Wärter am Tor sagte ihnen, dass die Besuchszeit bereits vorbei sei. Anstatt aufzugeben und heimzufahren, suchte sich das Paar ein Hotel in einer Kleinstadt in der Nähe, wo es übernachtete.

Früh am nächsten Tag gingen die beiden los und kamen gegen 08:00 Uhr in der Abteilung Nr. 4 an. Dort warteten bereits viele Menschen in einer Schlange. Frau Wang erfuhr, dass alle in der Schlange darauf warteten, neue Gefangene besuchen zu können. Sie waren alle von den Angestellten des Gefängnisses darüber informiert worden, dass sie kommen und ihre Familienangehörigen besuchen könnten.

Um 09:00 Uhr wurde das Tor geöffnet. Als das Paar an der Reihe war, sagte der Wärter zu ihnen, dass ihr Sohn Wang Zhanqing nicht auf der Liste der Gefangenen sei, bei denen Besucher erlaubt seien. Frau Wang sagte: „Die Nachricht auf dem Anrufbeantworter des Gefängnisses lautete, dass heute Besuchstag ist und die Gefangenen Besuche empfangen dürfen.“

Der Wärter tätigte einen Anruf und teilte ihnen dann mit, dass sie ihren Sohn nicht sehen könnten, weil er keinen Antrag gestellt habe, Besuch zu bekommen. Das Ehepaar fragte, ob es etwas Geld und Kleidung für den Sohn zurücklassen könne. Man sagte ihnen, dass das nicht gehe, weil sie keine Besuchserlaubnis hätten.

Verletzungen des Gefängnisrechts

Laut Artikel 20 des chinesischen Gefängnisrechts soll das Gefängnis die Familie eines Häftlings innerhalb von fünf Tagen nach Inhaftierung informieren. Das Gefängnis Jidong verletzte diese Regel im Falle von Wang Zhanqing.

Der Artikel 48 des chinesischen Gefängnisrechts definiert, dass Häftlinge in der Haft Besuche von ihren Familien bekommen dürfen. Falun Gong-Praktizierenden wird jedoch dieses Recht vorenthalten. Es wird als Druckmittel verwendet, um sie zu zwingen, ihre spirituelle Überzeugung aufzugeben.

Ohne solche Besuche können die Falun Gong-Praktizierenden kein Geld von ihrer Familie bekommen. Ohne Geld kann man sich aber nicht zum Leben notwendige Dinge wie Toilettenpapier kaufen. Ausschlaggebend ist jedoch, dass die Familienangehörigen auf diese Weise daran gehindert werden zu sehen, wie die Falun Gong-Praktizierenden behandelt werden, sowohl körperlich als auch seelisch. Denn unzählige Praktizierende wurden in den letzten 17 Jahre der Verfolgung von Falun Gong gefoltert und getötet.

Jidong-Zweigstelle des Gefängnisverwaltungsbüros Hebei

Adresse: Entwicklungsbezirk Nanbao, Stadt Tangshan, 063305

Tel: +86-315-8515105

Gefängnisverwaltungsabteilung: 86-315-8327131

Hou Baochen, Büroleiter: 86-315-8327666, 86-315-8519996

Gefängnis Nr. 4 (ursprünglich Abteilung Nr. 4), Zweigstelle Jidong

Gefängnisleiter: 86-315-8313600, 86-315-8313688.

Englische Version vorhanden
http://en.minghui.org/html/articles/2016/8/13/158233.html

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2016/6/29/好人蒙冤入狱-冀东监狱不让家属探视(图)-330661.html

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