Das Bezirksgericht Baoqing bringt zwei Praktizierende um ihr Recht auf Berufung

Am 1. Februar 2016 sind Gao Yuhuan und Jiang Yuling zu je drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie Falun Gong nicht aufgeben wollen. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg für Körper und Geist, der seit 1999 von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) massiv verfolgt wird.

Die beiden Frauen wollten ihr Recht ausüben und gegen das Urteil Berufung einlegen. Mitarbeiter des Bezirksgerichts täuschten sie absichtlich, indem sie ihnen erklärten, dass eine mündlich ausgesprochene Berufung rechtswirksam sei. Deshalb machten sie das auch so.

Laut Auslegung des Obersten Volksgerichts der Zivilprozessordnung, Artikel 178, muss die Berufung in Schriftform und innerhalb einer vorgegebenen Frist erfolgen, um rechtswirksam zu sein. Wenn der Antrag auf Berufung mündlich erfolgt ist, ist das Gericht verpflichtet, den Angeklagten darüber zu informieren, dass der Antrag der Schriftform bedarf.

Am 15. Februar informierte das Gericht die Familien der beiden Praktizierenden, dass Gao und Jiang nicht in Berufung gehen könnten, da sie innerhalb der gesetzlichen Frist keinen schriftlichen Antrag eingereicht hätten. Da wurde den Familien klar, dass das Gericht sie getäuscht hatte.

Gao war am 15. Juli 2015 und Jiang am 21. Juli 2015 verhaftet worden. Beide waren im Untersuchungsgefängnis Baoqing festgehalten worden und hatten am 28. Dezember 2015 vor Gericht gestanden.

Die Verhandlung hatte unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen stattgefunden und fast fünf Stunden gedauert. Nur drei Familienangehörige pro Praktizierende hatten Zutritt zum Gerichtssaal erhalten. Die Tür zum Gerichtsgebäude war an diesem Tag verschlossen worden und die Polizei hatte die Umgebung mit Kameras überwacht.

Englische Version vorhanden
http://en.minghui.org/html/articles/2016/3/3/155784.html

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2016/2/22/324464.html

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