Provinz Jilin/ Songyuan: Aktualisierte Informationen über rechtswidrig inhaftierte Praktizierende

Zhou Yeling, Huang Ying, Wang Guozhen, Su Xiubin, Chen Liyun, Zhang Shumei und Wang Xiaoxin sind Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Songyuan in der Provinz Jilin, die sich rechtswidrig in Haft befinden. Aufgrund der Verfolgung ist das Augenlicht von Zhou nun getrübt, Wang Guozhen ist teilweise gelähmt und Su ist abgemagert.

Zhou wurde am 22. April 2015 gemeinsam mit dem Praktizierenden Xin Guoquan rechtswidrig verhaftet. Die Polizei durchsuchte ihr Haus, beschlagnahmte zwei Laptops, 5.000 Yuan Bargeld und Falun Dafa-Bücher. Man sperrte sie in das Untersuchungsgefängnis Shanyou. Sie stand bereits vor dem Bezirksgericht Ningjiang, eine Urteilsverkündung fand jedoch noch nicht statt. Zhous Familie war über die Verhandlung nicht informiert worden.

An demselben Tag wurde auch Huang Ying verhaftet, jedoch an einem anderen Ort. Sie wurde in das Untersuchungsgefängnis Shanyou eingewiesen, wo sie sich bis heute befindet.

Wang Guozhen wurde am 23. April 2015 verhaftet. Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung und beschlagnahmte Bilder des Begründers von Falun Dafa sowie Bücher. Man sperrte sie in das Untersuchungsgefängnis Shanyou. Als Folge der Verfolgung ist sie teilweise gelähmt. Sie liegt im Polizeikrankenhaus der Provinz Jilin. Ihrer Familie ist es nicht erlaubt, sich um sie zu kümmern.

Shu Xiubin wurde am 15. April 2015 verhaftet und ist seither im Untersuchungsgefängnis Shanyou inhaftiert. Sie ist nun abgemagert. Die Gefängnisleitung erlaubt ihr keine Familienbesuche.

Auch inhaftiert sind Chen Liyun, Zhang Shumei und Wang Xiaoxin. Wang Xiaoxin wurde am 28. November 2015 verhaftet. Aus Protest gegen die Verfolgung trat er in Hungerstreik. Wegen der großen Sorgen um ihren Sohn haben sich die Herzbeschwerden beider Eltern verschlimmert. Um nicht auch verfolgt zu werden, verließ Wangs Frau ihr Zuhause.

Li Yuzhen wurde von Polizisten der Städte Songyuan und Fuyu verhaftet. Seit ihrer Festnahme ist nichts über ihren Zustand bekannt. Ihre Familie hat sich zwei Anwälte genommen.

Die Anwälte gingen zum Gericht der Stadt Fuyu, um die Akten des Falles einzusehen. Die Angestellte Zhang Lijun bestand darauf, dass sie zu ihrer Anwaltskanzlei zurückkehren sollten, um zu beweisen, dass sie keine Falun Gong-Praktizierenden seien. Erst dann könne sie ihnen erlauben, die Akten einzusehen, so die Angestellte. Die Anwälte fragten sie: „Müssten wir auch beweisen, dass wir keine Mörder oder Vergewaltiger sind, wenn unser Klient Mörder oder Vergewaltiger wäre?“ Darauf wusste Zhang nichts zu erwidern. Sie sagte, dass sie nur die Befehle des Komitees für Politik und Recht ausführe.

Englische Version vorhanden
http://en.minghui.org/html/articles/2016/1/25/154943.html

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2016/1/11/322082.html

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