Innere Mongolei: Anwalt darf Praktizierende nicht besuchen

Die Falun Gong-Praktizierende Wei Jianhua aus der Inneren Mongolei wurde im Oktober 2015 festgenommen und in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Wulanchabu eingesperrt. Auch ihre Wohnung wurde durchsucht. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Festnahme. Ihr Anwalt erhielt keine Besuchsrechte.

Festnahme und Durchsuchung

Sechs Personen in Zivil kamen am 21. Oktober 2015 bei Frau Weis Wohnung im Dorf Wutaiwa in der Stadt Fengzhen an. Eine junge Frau trug eine Kamera bei sich. Sie sagten, dass sie Polizisten seien und gekommen seien, um Frau Wei zu verhaften.

Frau Wei bat sie, sich auszuweisen, aber sie weigerten sich. Ein Mann zeigte Frau Weis Ehemann ganz kurz seinen Dienstausweis, doch er konnte ihn nicht deutlich sehen. Die Polizisten zerrten Frau Wei aus ihrer Wohnung, davor beschlagnahmten sie ein Mobiltelefon und einen Laptop.

Zhao Yanhong und Liu Yaoting von der Polizeibehörde der Stadt Fengzhen gingen eine Stunde später zu Wei Jianhuas Wohnung. Sie durchsuchten sie und beschlagnahmten einen weiteren Computer, einen Drucker, mehr als 800 Yuan [1] und weitere persönliche Besitzgegenstände. Sie zeigten keinerlei Ausweise und keinen Durchsuchungsbefehl vor.

Am nächsten Morgen kamen wieder drei Polizisten zu Frau Weis Wohnung. Unter ihnen war Liu Yaoting. Sie wollten ein Kopiergerät beschlagnahmen, wurden jedoch von Frau Weis Mann daran gehindert. Keiner der Polizisten trug eine Uniform. Sie zeigten auch keinen Ausweis oder einen Durchsuchungsbefehl vor.

Am Nachmittag wurde Frau Weis Ehemann zur Polizeibehörde beordert. Dort musste er seine Fingerabdrücke auf einige Dokumente setzen. Er hatte jedoch keine Ahnung, was das für Dokumente waren. Bis jetzt hat er noch keinen Durchsuchungsbefehl zu Gesicht bekommen und auch keine Liste mit den beschlagnahmten Gegenständen erhalten.

Anwalt erhält keine Erlaubnis, Frau Wei zu besuchen

Frau Weis Familie beauftragte einen Anwalt mit Familiennamen Bao aus der Stadt Datong. Er reichte bei der Staatsanwaltschaft und der Polizeibehörde eine Antrag ein, seine Klientin besuchen zu dürfen. Dies wurde jedoch abgelehnt. Herr Bao wurde unter Druck gesetzt und löste seinen Vertrag nach drei Tagen.

Daraufhin beauftragte Frau Weis Familie am 19. November einen Anwalt aus Peking. Dieser ging zum Untersuchungsgefängnis, um Frau Wei zu besuchen.

Ein Wärter im Untersuchungsgefängnis überprüfte die Dokumente des Anwalts. Dann schaute er in seinem Computer nach und teilte dem Anwalt mit, dass er seine Mandantin nicht sehen könne. Der Anwalt verlangte die Kontaktinformationen des Beamten, der für den Fall verantwortlich war, doch der Wärter weigerte sich, ihm diese zu geben.

Frau Weis Anwalt bemühte sich um Hilfe von anderen Beamten in dem Untersuchungsgefängnis. Er erhielt jedoch keine Erlaubnis, seine Mandantin zu sehen. Er konnte auch keinen Kontakt zu dem stellvertretenden Direktor des Untersuchungsgefängnisses aufnehmen. Ihm wurde gesagt, dass der Direktor seine Angestellten unterwiesen habe, ihn nicht zu seiner Mandantin zu lassen.

[1] Das durchschnittliche Einkommen eines städtischen Arbeiters in China beträgt ca. 2.000 RNB = ca. 300 EUR.

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2016/1/15/154811.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/12/19/内蒙古乌兰察布市警察绑架魏建华-拒绝律师会见-320676.html

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