Verhandlung am Menschenrechtstag: Vertagung trotz Protest des Anwalts gegen die Verletzung der Menschenrechte seiner Falun Gong praktizierenden Klienten

Die Verhandlung gegen vier Bewohner der Stadt Zhuzhou am Menschenrechtstag wurde rasch vertagt, als der Anwalt gegen die Verletzung der Menschenrechte seiner Klienten durch das örtliche Rechtssystem protestierte.

Die vier Angeklagten standen am 10. Dezember 2015, wegen des Praktizierens von Falun Gong, vor Gericht. Falun Gong ist eine spirituelle Praktik, die vom kommunistischen Regime Chinas verfolgt wird.

Als die Praktizierenden dem Anwalt berichteten, dass man sie ohne vorausgehende Benachrichtigung ins Gerichtsgebäude gebracht hatte, erhob dieser sofort Einspruch beim Richter. Das Gericht muss laut Gesetz die Angeklagten im Voraus über ihre Erscheinungspflicht vor Gericht verständigen.

Außerdem forderte der Anwalt die Ablehnung des Staatsanwaltes. Dieser hatte am 2. September 2015 die Entscheidung getroffen, den Fall der Praktizierenden abzulehnen, nur um diese am nächsten Tag ohne rechtsgültige Erklärung zurückzunehmen. Mit der neuen Entscheidung zur „Haftbestätigung“ durchlief der Fall die Staatsanwaltschaft, um im Dezember vor Gericht verhandelt zu werden.

Nach dem Hin und Her des Staatsanwaltes erklärte ein Beamter dem Anwalt, dass die Staatsanwaltschaft von höherer Stelle aus unter Druck gesetzt worden sei, die Entscheidung zurückzunehmen und dass das Rechtssystem nur ein „Erfüllungsgehilfe“ sei.

Der Richter lehnte den Staatsanwalt nicht wie gefordert ab, sondern vertagte die Verhandlung, kurz nachdem der Anwalt gegen die Verletzung der rechtmäßigen Verfahrensweise des Gerichts und gegen die Verletzung der Menschenrechte seiner Klienten protestiert hatte.

Die vier Falun Gong-Praktizierenden, alle um die 60 Jahre alt, sahen während ihrer Anhörung ungepflegt aus. Frau Liu Baiyin und Frau Zeng Xiyin hatten keine Wintermäntel bei sich, als sie in den Gerichtssaal gebracht wurden.

Der Gesundheitszustand von Frau Liu Fangxiang hatte sich während ihrer Haftzeit verschlechtert. Das Gesuch ihres Sohnes auf Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung wurde abgelehnt.

Herr Guo Wenxin wird im Untersuchungsgefängnis Nr. 2 in Zhuzhou gefangen gehalten, während sich die drei Frauen im Untersuchungsgefängnis Nr. 1 in Zhuzhou befinden.

Englische Version vorhanden
http://en.minghui.org/html/articles/2015/12/24/154214.html

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/12/15/陷害四位法轮功学员-湖南株洲市法院开庭未遂-320466.html

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