Provinz Jiangsu: Ingenieur erstattet im Namen seiner verstorbenen Frau Strafanzeige gegen Jiang Zemin

Der Ingenieur Zhang Yin hat zusammen mit seinem Sohn Zhang Lianming gegen den früheren chinesischen Diktator Jiang Zemin Strafanzeige erstattet. Die brutale Unterdrückung von Falun Gong hatte zum Tod seiner Frau Du Fenglan geführt.

Zwischen Januar 2000 und November 2012 war Frau Du sieben Mal verhaftet worden. Ihre Wohnung wurde sechs Mal geplündert und sie wurde in die örtliche Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht. Sie musste für zwei Jahre in ein Zwangsarbeitslager gehen und wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie ihren Glauben an Falun Gong nicht aufgeben wollte.

Sie starb am 9. November 2012.

Du Fenglan

Der Beginn: Brustkrebs verschwand nach nur einem Monat des Praktizierens

1992 war bei Frau Du Brustkrebs im Endstadium diagnostiziert worden. Obwohl sie operiert wurde, streute der Krebs weiter. Im Jahr 1994 stellte eine Krankenschwester ihr Falun Gong vor. Innerhalb von nur einem Monat des Praktizierens verschwand ihr Krebs. Weil ihr Mann die Genesung seiner Frau miterlebte, fing auch er an zu praktizieren.

Inhaftiert und Rente eingestellt, weil sie appellierte

Als im Jahr 1999 die Verfolgung begann, ging sie am 29. Januar 2000 nach Peking, um für das Recht, ihren Glauben auszuüben, zu appellieren. Daraufhin wurde sie in Peking verhaftet und später in die Stadt Nanjing zurückgebracht und für 30 Tage inhaftiert.

Wegen ihres Appells wurde ihre Rentenzahlung von ihrer Firma eingestellt und ihre Familie war dazu gezwungen, den Behörden 10.000 Yuan (ca. 1.470,- €) zu bezahlen.

Nach ihrer Freilassung wurde Frau Du immer noch vom lokalen Wohnkomitee überwacht.

Zu einer Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht

Am 22. April 2000 wurde Frau Du unter Zwang in eine Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht. Ihrer Familie wurde nicht gesagt, wo sich die Gehirnwäsche-Einrichtung befand. Nur zwei Tage später wurde ihre Wohnung geplündert.

Frau Dus Sohn musste für die Überwachung seiner Mutter verantwortlich zeichnen. Das Dokument, das er unterschrieb, sagte aus, dass sein Lohn gekürzt werden würde oder er seinen Job verlieren würde, falls seine Mutter verhaftet werden sollte.

Frau Du wurde am 23. Oktober 2000 erneut in eine Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht und der genaue Standort wurde der Familie auch dieses Mal vorenthalten. Ihr wurden dort unbekannte Drogen verabreicht und vom Lohn ihres Sohnes wurden 800 Yuan abgezogen.

Zwei Jahre im Zwangsarbeitslager

Im Januar 2001 sah sich Frau Du gezwungen, ihr Zuhause zu verlassen, um einer weiteren Verfolgung zu entgehen. Ihr Sohn musste deshalb 700 Yuan bezahlen.

Als Frau Du am 22. August 2001 nach Peking ging, um zu appellieren, wurde sie wieder verhaftet. Später, am 26. September 2001, wurden sie zu zwei Jahren in einem Zwangsarbeitslager verurteilt. Ebenso wurde ihre Wohnung geplündert und vom Lohn ihres Sohnes wurden nochmals 270 Yuan abgezogen.

Am 5. November 2001 wurde sie wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes auf Kaution aus dem Gefängnis geholt. Innerhalb von zwei Monaten hatte sich ihr Zustand während ihrer Haft dramatisch verschlechtert und sie war sehr schwach. Sie wollte niemandem erzählen, wie sie gefoltert worden war.

Erpressung und Inhaftierung nach der Anzeige der Schwägerin

Im Dezember 2001 ging Frau Du nach Peking, um nach ihrem Schwiegervater zu schauen, da er im Sterben lag. Ihre Schwägerin zeigte sie bei den Behörden an, während sie sich dort befand, weil sie immer noch Falun Gong praktizierte.

So wurde sie am 29. Dezember 2001 nach Nanjing zurückgebracht und in der dortigen Haftanstalt eingesperrt. Sie musste dafür 500 Yuan bezahlen. Später wurde sie in das Zwangsarbeitslager für Frauen in Judong gebracht.

Zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

Schon bald nach Frau Dus Freilassung wurde sie am 10. Dezember 2002 erneut verhaftet, weil sie bei einem Supermarkt Informationsmaterialien von Falun Gong verteilt hatte. Ihre Wohnung wurde noch am gleichen Tag geplündert.

Am 16. Juni 2003 wurde sie vor Gericht gestellt und dann nach dem Gerichtsverfahren zur örtlichen Haftanstalt gebracht. Aber weil sie sich in einem schlechten Gesundheitszustand befand, wollte die Haftanstalt sie nicht aufnehmen.

Allerdings brachten der stellvertretende Direktor des lokale Bezirksgerichts und der Richter sie unter Zwang aus ihrer Wohnung in die Haftanstalt. Ein paar Tage später gaben sie ihr im Geheimen einen Strafsatz von drei Jahren Gefängnis. Ende 2003 wurde sie dann in das Frauengefängnis von Nanjing gebracht. Durch Schlafentzug versuchte man sie dort unter Zwang zur Aufgabe ihres Glaubens zu bringen.

Am 30. August 2005 wurde sie auf Kaution aus dem Gefängnis herausgeholt.

Familie belästigt und bedroht

Auch Frau Dus drei Kinder wurden von der Polizei regelmäßig belästigt. Ein Polizist vom lokalen Büro 610 meinte: „Ich werde deiner Familie kein friedliches Leben gewähren.“

Polizisten vom Büro 610 gingen zu den Arbeitsplätzen ihrer Kinder, um sie dort zu belästigen und zu bedrohen. Mehrere Male wurde ihr Sohn befragt, wann seine Mutter verhaftet worden sei. Zudem wurden ihm 3.000 Yuan von seinem Lohn genommen.

Während des Neujahrs 2001 war Frau Dus Mann nach Peking gereist, um seinen im Sterben liegenden Vater zu sehen. Aber der Leiter seiner Armeeeinheit kam zu Herrn Zhangs Vater und wies Herrn Zhang an, nach Nanjing zurückzukehren.

Herrn Zhangs Vater flehte den Leiter der Armeeeinheit an, seinem Sohn den Aufenthalt bis nach Neujahr zu erlauben. Während dieser Zeit, wurde Herr Zhang mehrfach überwacht, verfolgt und belästigt. Er wurde gezwungen, nach Nanjing zurückzukehren und konnte somit in den letzten Stunden seines Vaters nicht bei ihm sein.

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2015/11/20/153751.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/11/8/实现亡妻遗愿-南空直政部工程师控告元凶-318850.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv