Haftanstalt Kuitun: Anwälte werden daran gehindert, ihre Mandanten zu treffen

Die Haftanstalt Kuitun in Xinjiang hat wiederholt die Versuche von Anwälten behindert, sich mit ihren Mandanten zu treffen. Der örtliche Staatsanwalt weigert sich sogar, den Anwälten vor dem Verfahren Zugang zu den Akten zu gewähren.

Herr Li Xinren und seine Frau Pu Haiyan wurden am 9. März 2015 verhaftet, weil sie Falun Gong praktizierten. Seitdem befinden sich zusammen mit einem weiteren Praktizierenden in der Haftanstalt Kuitun. In den letzten zwei Monaten waren drei Treffen mit ihren Anwälten abgelehnt worden.

Diese Behinderungen sind in Chinas Polizei- und Rechtssystem weit verbreitet, denn beide Systeme werden vom kommunistischen Regime zur Unterdrückung von Falun Gong-Praktizierenden verwendet.

Die Anwälte der Praktizierenden haben Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft eingelegt.

Anwälte werden am Eingang der Haftanstalt abgewiesen

Die Anwälte, die Frau Pu Haiyan und Herrn Mai Yulong vertreten, reisten am 28. Mai 2015 zur Haftanstalt Kuitun, um sie zu besuchen. Der Leiter der Haftanstalt, Yang Xiangbin, weigerte sich jedoch, sie zu ihren Mandanten zu lassen.

Die Anwälte beschwerten sich beim Verbindungsbeamten der Staatsanwaltschaft in der Haftanstalt, der daraufhin einschritt. Schließlich erhielten sie die Zusage, dass die Anwälte sich am nächsten Tag um 11:00 Uhr mit den Praktizierenden treffen könnten.

Am nächsten Morgen allerdings verlangte der Wärter am Eingang der Haftanstalt von den Anwälten, ihre anwaltlichen Zulassungsbescheinigungen zu hinterlegen. Ansonsten wollte er sie nicht hereinlassen. Als er die Bescheinigungen hatte, wollte er sie nicht mehr zurückgegeben. Nach einigem Hin und Her durften sich die Anwälte schließlich mit den Praktizierenden treffen.

Anwälte werden von Pontius zu Pilatus geschickt

Frau Pus Anwalt kam am 15. Juni 2015 zur Haftanstalt zurück. Dort angekommen, bekam er den Hinweis, dass die Anwälte von Frau Pu, Herrn Li und Herrn Mai sich zuerst beim Rechtsbüro Kuitun registrieren müssten, bevor sie sich mit ihren Mandanten treffen könnten. Der Hinweis war nicht unterschrieben und es war kein offizielles Siegel der zuständigen Regierungsabteilung darauf.

Der Befehl kam offensichtlich aus einem internen Vermerk der Staatssicherheitsabteilung.

Als die Anwälte beim Rechtsbüro Kuitun ankamen, teilte man ihnen die Auflage mit, dass sie das Einverständnis des Komitees für Politik und Recht, des Büros 610, der Staatssicherheitsabteilung der Stadt und der Staatssicherheitsabteilung der Präfektur benötigten, bevor sie sich mit ihren Mandanten treffen könnten.

Die Polizei übermittelte die Fälle von Herrn Li, Frau Pu und Herrn Mai am 18. Juni mit dem Vermerk an die Staatsanwalt, dass der Prozesstermin beschleunigt werden solle.

Die Anwälte versuchten sich am 30. Juni mit ihren Mandanten zu treffen, um sich auf den Prozess vorzubereiten, doch sie wurden nach wie vor davon abgehalten. Die Wärter der Haftanstalt verlangten von ihnen, denselben Vorgang einzuhalten, wie das Rechtsbüro Kuitan ihnen zuvor aufgelegt hätte.

Daraufhin wendeten sie sich an die Staatsanwaltschaft, um die Erlaubnis zu bekommen, sich mit ihren Mandanten zu treffen. Jedoch teilte ihnen der Staatsanwalt mit, dass seine Hände gebunden seien und riet ihnen, sich an die Anweisungen der Haftanstalt zu halten. Zudem lehnte er den Antrag der Anwälte ab, die Akten der Fälle einzusehen.

Als die Anwälte schließlich zum Rechtsbüro Kuitun gingen, wurden sie von niemandem empfangen.

Die Kontaktdaten der Täter:

Yang Xiangbin: Leiter der Haftanstalt Kuitun: +86-13565567125

Zhao Xiaobing: Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kuitun: +86-18009928876, +86-0992-3291080

Englische Version vorhanden
http://en.minghui.org/html/articles/2015/7/28/151771.html

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/7/10/新疆奎屯市司法人员无理阻挠律师见当事人-312179.html

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