Mittleres Gericht lehnt Berufung eines zu Unrecht verurteilten Geschäftsmannes ab

Herr Li Zhiqing besitzt ein kleines Elektrogeräte-Geschäft. Häufig spricht er mit seinen Kunden über Falun Gong und die Verfolgung. Aus diesem Grund nahmen ihn Polizisten am 9. Januar 2014 in seinen Geschäftsräumen fest. Am 1. April 2015 wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt. Er und seine Familie reichten Berufung ein, die abgelehnt wurde.

Nach der Festnahme kam er direkt in das Untersuchungsgefängnis Dezhou. Sechs Wochen später, am 25. Februar 2014, ließ man ihn wieder frei. Er und seine Familie reichten Berufung ein, die abgelehnt wurde.

Nach ca. zwei Wochen, am 13. März 2014, forderte ein Beamter der Staatssicherheit Herrn Li auf, zur Polizeiwache Changzhuang zu kommen. Kaum dort angekommen, nahmen sie ihn fest und brachten ihn wieder in das Untersuchungsgefängnis Dezhou zurück. Dieses Mal hielten sie ihn bis zur Urteilsverkündung dort fest.

Nach der Urteilsverkündung trug Herrn Lis Anwalt zusammen mit seinen Freunden und Familienangehörigen Beweise zusammen, die belegten, dass das Praktizieren von Falun Gong in China legal ist. Diese Beweise reichte er beim Gericht ein und forderte ein sofortiges Wiederaufnahmeverfahren und Freispruch für Herrn Li.

Li Wenduo, der stellvertretende Vorsitzende des Mittleren Volksgerichts der Stadt Dezhou, Li Jinsheng, der Leiter des Strafgerichts und Richter Xu Wanbiao kamen am 20. Juni 2015 zu einer Sitzung zusammen, um die Notwendigkeit einer Wiederaufnahme des Falls von Herrn Li zu beurteilen.
Herrn Lis Anwalt, Freunde und Familienangehörige hatten Beweise eingereicht, um zu belegen, dass das Praktizieren von Falun Gong in China legal ist. Außerdem forderten sie eine sofortiges Wiederaufnahmeverfahren und einen Freispruch von Herrn Li.

Die Richtersitzung des Mittleren Volksgerichts missachtete jedoch das Gesetz. Sie ignorierten die Beweise und lehnten eine Wiederaufnahme des Falls ab.

Lis Anwalt legte beim Volksgericht der Stadt Dezhou Beschwerde gegen die Richter der Sitzungsgruppe ein. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Fall mangels Beweisen ab.

Herr Li war in seinem kleinen Elektrogeräte-Geschäft am 9. Januar 2014 festgenommen worden, weil er angezeigt worden war, dass er mit seinen Kunden über Falun Gong gesprochen hatte. Er wurde in das Untersuchungsgefängnis Dezhou gebracht. Am 25. Februar 2014 wurde Herr Li freigelassen.

Ein Beamter der Staatssicherheit forderte Herrn Li auf, am 13. März 2014 zur Polizeiwache Changzhuang zu kommen. Dort wurde er festgenommen und in das Untersuchungsgefängnis Dezhou gebracht, wo man ihn bis zur Urteilsverkündung einsperrte.

An Herrn Lis Verfolgung beteiligte Personen:

Shang Hongli, Vorsitzender des Mittleren Volksgerichts der Stadt Dezhou: +86-05342383801 (Büro)
Li Wenduo, stellvertretender Vorsitzender des Mittleren Volksgerichts der Stadt Dezhou: +86-05342383808 (Büro)
Li Jinsheng, Leiter des Strafgerichts: +86-05342383863 (Büro)
Xu Wanbiao, Richter: +86-05342383862 (Büro)

Englische Version vorhanden
http://en.minghui.org/html/articles/2015/8/19/152134.html

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/7/21/技术骨干被羁押逾一年半-二审法院无理拒绝开庭-312823.html

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