Strafanzeige gegen Untersuchungsgefängnis erhoben, weil es einem Anwalt verbot, seine Klientin zu treffen

Ein Anwalt wurde daran gehindert, seine Klientin, die Falun Gong-Praktizierende Lin Meifang, zu treffen. Lin Meifang war am 13. April 2015 zuhause festgenommen worden und ist seitdem im Untersuchungsgefängnis Nr. 2 der Stadt Fuzhou eingesperrt.

Der Anwalt und Lins Familie erhoben am 7. Mai 2015 Strafanzeige gegen die Gefängnisbehörde, weil sie der Praktizierenden den Zugang zu einer Rechtsberatung verwehrte.

Alle Wege ausschöpfen

Lins Anwalt kam am frühen Morgen des 22. April im Untersuchungsgefängnis Nr. 2 an, um mit ihr zu sprechen. Doch man erklärte ihm, dass er für so ein Treffen eine schriftliche Erlaubnis von der Polizeiwache Dongjie benötigen würde.

Lins Haftbefehl wurde dem Anwalt gezeigt. Darauf war ein Vermerk geschrieben, dass kein Anwalt sie sehen dürfe, bevor er nicht eine Besuchserlaubnis von der zuständigen Behörde vorlege, diese sei die Polizeiwache Dongjie der Polizeibehörde Fuzhou. Der Anwalt forderte eine Kopie des Haftbefehls, doch die Forderung wurde abgelehnt.

Der Anwalt verbrachte den gesamten Morgen damit, mit den Leuten vom Untersuchungsgefängnis zu sprechen, um seine Klientin sehen zu können. Er sprach mit dem politischen Instrukteur Huang Qichang, dem Direktor des Untersuchungsgefängnisses Zhang Qitong, sowie mit dem Verbindungsbüro zur Staatsanwaltschaft Fuhzou im Untersuchungsgefängnis, doch ohne Erfolg.

Der Anwalt legt Beschwerde bei den zugehörigen Stellen ein

Der Anwalt erhob an diesem Nachmittag online eine Beschwerde beim Bürgermeisterbüro, erhielt jedoch keine Antwort.

Danach schickte er Briefe an den Direktor der Polizeibehörde Fuzhou Xu Fanxin, an den Direktor der Zweigstelle Gulou der Polizeibehörde Lin Xiaodong und den Direktor der Staatsanwaltschaft Fuzhou Ye Yanpei und forderte sie auf einzugreifen. Doch auch von ihnen antwortete keiner.

Anwalt und Familie stellen gemeinsam Strafanzeige

Der Anwalt und Lins Familie stellten am 7. Mai gemeinsam Strafanzeige beim Bezirksgericht Cangshan in Fuzhou. Darin wurde das Untersuchungsgefängnis Nr. 2 in Fuzhou als Beschuldigter und die Polizeiwache Gulou, die Staatsanwaltschaft und das Petitionsbüro – alle drei in Fuzhou – als Drittpartei angeführt. Der Brief brachte folgende Forderungen vor:

1. Forderung, dass die Verhinderung eines Treffens zwischen Anwalt und seiner Klientin durch das Untersuchungsgefängnis Nr. 2 Fuzhou als Verletzung des bestehenden chinesischen Gesetzes verurteilt werde.

2. Genehmigung eines sofortigen Treffens zwischen Anwalt und der Klientin Lin, die sich gegenwärtig im Untersuchungsgefängnis Nr. 2 Fuzhou befindet.

3. Eine Entschädigung von 4.000 Yuan, zu zahlen durch das Untersuchungsgefängnis Nr. 2 Fuzhou an den Anwalt für seine zusätzliche Zeit, die er für den Fall aufwenden musste.

4. Entschuldigung bei den Anzeigeerstattern.

5. Einleitung von Disziplinarmaßnahmen gegen alle Parteien und Personen, die in diesem Fall das bestehende chinesische Gesetz verletzt haben.

Englische Version vorhanden
http://en.minghui.org/html/articles/2015/6/27/151282.html

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/5/12/福州市第二看守所阻止会见-律师和家属起诉-309222.html

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