Frau Wei Hui erneut im Untersuchungsgefängnis Heidin, das berüchtigt ist für seine Folterungen

Frau Wei Hui (37) ist Angestellte einer ausländischen Firma in Peking. Sie wurde am Abend des 30. Januar 2015 von Beamten der Polizeistation Dongsheng verhaftet, weil sie mit ihren Mitmenschen über die Verfolgung von Falun Gong sprach.

Polizisten sowie Beamte des Nachbarschaftskomitees plünderten ihre Wohnung und erzählten ihren Eltern, dass sie bald freigelassen werden würde. Der Familie jedoch wurde gesagt, dass man Frau Wei Hui ins Untersuchungsgefängnis Haidian gebracht habe, was ein Anhaltspunkt dafür war, dass man sie vor Gericht stellen würde.

Dieses spezielle Untersuchungsgefängnis ist dafür bekannt, Praktizierende zu foltern; manche sind infolge der Folter gestorben. Frau Wei Huis Eltern baten um mehr Informationen, waren jedoch nicht erfolgreich.

Dies war das zweite Mal, dass Frau Wei Hui rechtswidrig verhaftet wurde. Sie, ihre Mutter und ihr Cousin waren im Juni 2008 von örtlichen Polizeibeamten verhaftet worden, als sie Verwandte in der Stadt Gaobeidian, Provinz Hebei, besuchten. Man verurteilte sie zu 18 Monaten Zwangsarbeit und brachte sie in das Frauenzwangsarbeitslager der Provinz Hebei.

In dem Lager wurde Frau Wei Hui gefoltert, und Ende 2009 freigelassen. Sie weigerte sich, Falun Gong aufzugeben.

Personen, die sich an der Verfolgung von Frau Wei Hui beteiligt haben:
Yin Yanjing, Leiter der Polizeibehörde des Bezirks Haidian in Peking: +86-010-82519110 (Büro)
Peng Tao, stellvertretender Leiter der Polizeibehörde des Bezirks Haidian in Peking: +86-010-82587001 (Büro)
Stellvertretender Leiter der Polizeistation Dongsheng im Bezirk Haidian, Peking: +86-13701189537 (Mobiltelefon)
Wang Jianxin, Leiter des Untersuchungsgefängnisses des Bezirks Haidian: +86-010-82587031 (Büro)
Zhang Wenlin, Beauftragter des Komitees für Politik und Recht: +86-010-82587032 (Büro)

Englische Version vorhanden
http://en.minghui.org/html/articles/2015/2/18/148608.html

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/2/11/304317.html

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