Innere Mongolei: Die dritte Verhandlung beim gleichen Gericht endet wie die ersten zwei

Das Stadtgericht von Holingole in der Inneren Mongolei verhörte kürzlich in einem Zeitraum von drei Tagen drei Anwohner einzeln. Ihr einziges „Verbrechen“ war es, dass sie Falun Gong praktizieren, einen Selbstkultivierungsweg, der von der Kommunistischen Partei in China verfolgt wird.

Alle drei Falun Gong-Praktizierende waren im vergangenen August wegen ihres Glaubens verhaftet worden, und allen wurde schon zweimal im selben Gericht der Prozess gemacht – das erste Mal Mitte Dezember letzten Jahres und das zweite Mal Anfang Januar diesen Jahres.

Ebenso wie bei den beiden vorangegangenen Prozessen wiesen die Richter beim dritten Prozess vom 27. – 29. Januar 2015 die Einwände der Verteidiger wegen verschiedener Prozessverletzungen zurück, die von Leuten, die an der Inhaftierung und Verfolgung der Klienten beteiligt waren, begangen wurden.

Um die Richter daran zu hindern, mit der Anhörung fortzufahren, erklärten Frau Li Ping und Frau Meng Hulun eine sofortige Beendigung der Prozessvertretung durch ihre Anwälte. Der Richter vertagte daraufhin den Prozess der beiden Frauen.

Gerade als Frau Jia Haiying den Gerichtssaal betreten wollte, fiel sie plötzlich zu Boden und verlor ihr Bewusstsein. Es zeigten sich Symptome von hohem Blutdruck und Herzproblemen, woraufhin sie sofort ins Krankenhaus gebracht wurde. Ihr Prozess endete, bevor er überhaupt begonnen hatte.

Die Familien der drei Praktizierenden fordern die sofortige und bedingungslose Freilassung ihrer Lieben. Es ist noch ungewiss, was die örtliche Polizei und das Gericht für die drei Praktizierenden im Sinn haben.
Der Antrag von Frau Li, einen Gutachter des Volkes hinzuzuziehen , wurde abgelehnt

Zum Prozess von Frau Li am 27. Januar stellten sie und ihr Anwalt den Antrag, einen Gutachter des Volkes zu hören. Die Richter des Gremiums lehnten den Antrag ab, obwohl das Gesetz es erlaubt, auf Antrag des Angeklagten einen Gutachter des Volkes anzuhören.

Da der vorsitzende Richter Bao Hesi nicht zu einer Übereinkunft mit dem Anwalt von Frau Li kam, unterbrach er die Sitzung insgesamt sechs Mal. Als der Richter die Sitzung wieder aufnahm und den Staatsanwalt aufforderte, die Anklageschrift gegen Frau Li vorzulesen, erhob ihr Anwalt erneut Einspruch und stellte die Gerechtigkeit in der Verhandlung infrage.

Der Richter bestand auf einer Fortsetzung der Verhandlung. Als ein Mittel, die Anhörung zu beenden, beendeten Frau Li und ihre Anwälte das Mandat.
Dem Anwalt von Frau Meng wurde das Recht verweigert, seine Klientin zu sehen

Beim Prozess von Frau Meng am 29. Januar beschwerte sich ihr Anwalt über die Behinderung seiner Bemühungen durch das Gericht, sich mit seiner Klientin in der Haftanstalt zu treffen.

Das Gericht hatte die Haftanstalt darüber informiert, den Anwalt von Frau Meng aufzufordern, eine schriftliche Genehmigung des Gerichts vorzulegen, bevor man ihm erlaubt, seine Klientin zu sehen. Dem Anwalt wurde dann das Besuchsrecht verwehrt, denn das Gericht beabsichtigte überhaupt nicht, dieses Treffen zu genehmigen.

Der Anwalt argumentierte damit, dass das Gericht überhaupt nicht berechtigt sei, seiner Klientin einen Prozess zu machen. Er forderte die Ablehnung der Richter und des Staatsanwaltes wegen Befangenheit. Das Gericht lehnte seine Forderung ab.

Als das Gericht mit dem Prozess fortfahren wollte, verkündete Frau Meng ihre Entscheidung, ihrem Anwalt das Mandat zu entziehen. Ihre Kündigung der Prozessvertretung hatte die sofortige Beendigung der Verhandlung zur Folge.

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2015/2/7/148265.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/2/1/内蒙古法院三审三位法轮功学员-再次休庭-303898.html

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