Provinz Hebei: Verfassungsgericht verweigert Schadensersatzforderung für den unrechtmäßigen Tod eines Falun Gong-Praktizierenden

Das Verfassungsgericht verweigerte die Schadensersatzforderung für den unrechtmäßigen Tod von Herrn Li Zhiqin ohne eine Anhörung oder Untersuchung. Frühere Anträge bei unteren Instanzen wurden ebenfalls abgelehnt.

Li Zhiqin wurde 2007 zu Tode geprügelt

Die von Lis Familie engagierten Anwälte sammelten Beweise, dass er innerhalb von drei Stunden nach seiner Verhaftung 2007 zu Tode geprügelt worden war, weil er sich geweigert hatte, Falun Gong aufzugeben. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg, der von der Kommunistischen Partei Chinas seit 1999 verfolgt wird.

Es gab auch einen Beweis, dass die Polizeibehörde des Bezirks Ningjin wiederholt Informationen erfunden hatte, um die wahre Ursache für Herrn Lis Tod zu vertuschen.

Diese Erkenntnisse wurden Anfang 2014 gemeinsam mit der Berufung an das Schadensbüro des Verfassungsgerichts übermittelt und die Schadensersatzforderung wurde am 28. August beim Verfassungsgericht amtlich registriert [1]. Der Fall kam auf die Webseite des Gerichts. Dort wurde behauptet, dass am 1. September ein Gremium von Richtern bestimmt worden sei, das 184 Tage Zeit hätte, eine Entscheidung zu treffen.

Lis Familie und Anwälte warteten dann darauf, dass das Verfassungsgericht eine Anhörung abhielte. Doch mehrere Monate vergingen ohne Benachrichtigung über eine Verhandlung. Im Januar 2015 erfuhren Familie und Anwälte durch Recherchen, dass der Fall am 28. September 2014 geschlossen worden war, weniger als ein Monat nach seiner Registrierung.

Die Familie war nie offiziell informiert worden, obwohl die Anwälte, nachdem sie eine formelle Forderung gestellt hatten, von diesem Obersten Gericht eine Kopie des Urteils geschickt bekamen.

In Übereinstimmung mit dem Urteil fand das Verfassungsgericht nichts Unangemessenes bei den früheren Entscheidung durch das Kammergericht in der Provinz Hebei und das Mittlere Volksgericht Xingtai. Es konstatierte: „Es gibt keine Gründe für Ihre Berufung und das Schadensbüro des Gericht weist Ihre Forderung zurück.“

Herr Li, ein Bewohner des Bezirks Ningjin in der Provinz Hebei, wurde im September 2007 gewaltsam weggebracht, weil er Falun Gong praktizierte. Seine Familie bekam am nächsten Tag die Information über seinen Tod.

Um Gerechtigkeit für seinen unrechtmäßigen Tod zu suchen, hatten Lis Familie und seine Anwälte seit 2012 Schadensersatzforderungen bei der Justiz eingereicht. Auffallend ist, dass ihre Forderung an das Kammergericht in der Provinz Hebei vom September 2013 ohne Anhörung zurückgewiesen wurde, und es wurden auch keinerlei Untersuchungen zu dem Fall angestellt.

Frühere Berichte zu diesem Fall:Hebei Province: Superior Court Rejects Wrongful Death Compensation Request Filed by Family of Deceased Practitioner Mr. Li Zhiqin http://en.minghui.org/html/articles/2014/3/5/145696.html

[1] Schadensersatzforderung für verstorbenen Praktizierenden beim chinesischen Verfassungsgericht angenommen (Foto) http://de.minghui.org/html/articles/2014/10/4/80971.html

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2015/3/14/149332.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/3/7/李志勤被害死-家属索赔遭最高法院驳回-305965.html

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