Provinz Xinjiang: Praktizierende ohne Anwälte zu Gefängnis verurteilt

Die rechtswidrige Verurteilung dreier Praktizierender fand am 25. Dezember 2014 statt. Frau Ma Chengying wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, Herr Yang Wanjun zu fünf Jahren und Herr Zhang Chengjun zu dreieinhalb Jahren.

Die Praktizierenden legten beim Mittleren Gericht des Verwaltungsbezirks Tacheng Berufung gegen ihre Urteile ein.

Das Gericht der Stadt Wusu hatte am 28. Juni 2014 heimlich gegen diese Praktizierenden einen Prozess anberaumt, ohne ihre Verteidiger davon zu benachrichtigen. Die Anwälte reichten gegen diese rechtswidrige Tat des Gerichts Klage ein. Das Mittlere Gericht des Verwaltungsbezirks Tacheng hob das ursprüngliche Urteil im September auf und gab den Fall zu einer neuen Verhandlung zurück.

Dasselbe Gericht hielt am 25. November dann wieder eine Verhandlung gegen diese Praktizierenden ab.

Frau Mas Anwalt forderte den Rücktritt des Staatsanwaltes.

Der Vorsitzende Richter Yu Ping wusste nichts über diesen Rücktrittsprozess. Er fragte den Anwalt: „Kann ein Anwalt einen Rücktritt beantragen?“

Der Anwalt erklärte, dass laut Artikel 31 der geänderten Strafprozessordnung Rechtsanwälte das Recht haben, einen Rücktritt zu verlangen.

Allerdings lehnte der Oberstaatsanwalt den Antrag ab. Daher bat der Anwalt um eine Überprüfung der Entscheidung und der Richter vertagte den Prozess, da die Überprüfung zuerst eine Diskussion durch den staatsanwaltschaftlichen Ausschuss erforderte.

Trotz Einwand des Anwaltes Termin für die nächste Verhandlung festgelegt

Der Vorsitzende Richter schlug vor, die nächste Verhandlung für den 28. November anzusetzen. Der Anwalt von Frau Ma antwortete, dass er zu diesem Zeitpunkt eine andere Verhandlung hätte und bat um eine Verschiebung.

Der Richter lehnte seine Bitte ab und wies den Gerichtsschreiber an, den vier Anwälten eine Mitteilung zukommen zu lassen. „Es spielt keine Rolle, ob Sie kommen oder nicht“, ließ er den Anwalt wissen. „Wir haben bereits die Mitteilung herausgeschickt.“ Alle vier Anwälte verweigerten die Unterzeichnung der Mitteilung.

Die drei Anwälte schrieben am nächsten Tag einen Beschwerdebrief und schickten Kopien an den Präsidenten des Gerichts der Stadt Wusu, zur Justizbehörde und an das Berichtszentrum des Obersten Gerichtshofs.

Das Gericht von Wusu stellte danach am 28. November die drei Praktizierenden vor Gericht. Die Anwälte waren bei diesem Termin nicht anwesend. Die Praktizierenden verteidigten sich selbst. Doch nach Anordnung des Richters nahm der Gerichtsdiener Frau Ma ihre Erklärung weg.

Person, die an der Verfolgung dieser Falun Gong-Praktizierenden beteiligt war:

Yu Ping, Vorsitzender Richter des Gerichts der Stadt Wusu: +86-992-8538090, +86-13289926888 (Mobil), +86-18699225777

Englische Version vorhanden
http://en.minghui.org/html/articles/2015/1/30/148164.html

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2015/1/18/新疆乌苏市马成英等三人被非法判刑-303332.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv