Frau in hoffnungslosem Zustand in Gerichtssaal gebracht, um vom Richter ihre Gefängnisstrafe bestätigt zu bekommen

„Machen Sie sich keine Sorgen, die Polizei sucht nach mir“, versicherte Frau Zhang Zhengying dem Busfahrer.

Dann wandte sich Frau Zhang zur Polizei: „Belästigen sie bitte den Busfahrer nicht. Was möchten Sie von mir?“ Ohne eine Antwort zu erhalten, wurde sie von der Polizei durchsucht und anschließend in den Polizeiwagen gezerrt.

Der Bus, in dem sich Frau Zhang befand, wurde am 9. Januar 2014 von mehreren Polizisten angehalten. Frau Zhang hielt die Polizisten davon ab, die Ausweise der Fahrgäste zu prüfen, da sie wusste, dass die Polizei es auf sie abgesehen hatte.

Als die Polizisten Frau Zhang im Bus untersuchten, konnten sie nicht finden, was sie wollten, dennoch konfiszierten sie persönliche Gegenstände bei einer nachfolgenden Durchsuchung bei ihr Zuhause.

Einige 100 Yuan Geldscheine mit Botschaften, die auf die Verfolgung von Falun Gong hinwiesen, und verschiedene Falun Gong-Bücher wurden von der Polizei „als Beweise beschlagnahmt“, um damit Frau Zhang anzuklagen.

Folter und zwei Verhandlungen

Am 30. Juni wurde gegen Frau Zhang im Bezirksgericht Wanzhou verhandelt und sie zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Verhandlung war nicht öffentlich und fand auch nicht in einem ordentlichen Gerichtssaal statt. Die Verantwortlichen nahmen ein leeres Zimmer in einem Gebäude und beeilten sich, die Verhandlung hinter sich zu bringen. Das Urteil wurde eine Woche später verkündet.

Frau Zhang legte sofort beim mittleren Volksgericht Einspruch ein.

Daraufhin fand am 19. November gegen 8:00 Uhr die zweite Verhandlung beim zweiten Bezirksgericht von Wanzhou statt. Auch diese Verhandlung wurde im Geheimen durchgeführt. In den Monaten vor ihrem Einspruch wurde Frau Zhang in der Hafteinrichtung Zhoujiaba so schwer gefoltert, dass sie nicht mehr ohne Hilfe gehen konnte und in den Gerichtssaal getragen werden musste.

Polizisten trugen sie auf einer Bahre aus dem Polizeiwagen ins Gericht. Von der Bahre aus rief sie mit schwacher Stimme: „Uns wurde Unrecht zugefügt. Wir sind gute Menschen. Falun Dafa ist gut!“

Der Richter verkündete daraufhin schnell seine Entscheidung, das Urteil gegen Frau Zhang aufrechtzuerhalten, ohne zu berücksichtigen, dass sie nicht in der Lage war, für sich selbst auszusagen.

Mit Frau Zhang wurden gegen weitere sechs Praktizierende verhandelt: Frau Zhang Chenying, Frau Zhao Xingmei, Herr Chang Guangxing, Frau Liu Liangying, Frau Wen Qihui und Frau Mou Xiuyun. Auch bei ihnen wurden die ersten Urteile bestätigt.

Frau Zhangs Ehemann

Am 14. Oktober 2014, vor dem Einspruch von Frau Zhang, forderte das Gefängnis Zhoujiaba ihren Mann, der auch Praktizierender ist, auf, seiner Frau Kleidung zu bringen. Gerade als er zum Gefängnis gehen wollte, erhielt er einen Telefonanruf, in dem er gewarnt wurde, hinzugehen.

Der Anrufer teilte ihm mit, dass die Polizei geplant habe, ihn zu verhaften, sobald er dort ankommen würde. Er hatte die Warnung beachtet und so war die List der Polizei erfolglos. Daraufhin kamen die Polizisten häufig zu ihm nach Hause, um ihn zu verhaften. Schließlich war er gezwungen, sein Heim zu verlassen und in die Obdachlosigkeit zu gehen, um weiterer Verfolgung zu entkommen.

Praktizierendes Ehepaar ständig verfolgt

Frau Zhang Zhengying ist in ihren Fünfzigern und lebt in Huangmeiwuzu, im Dorf Huangmei, im Stadtteil Jiuchi, im Bezirk Wanzhou, der Stadt Chongqing. Sie begann am 25. Dezember 1997 Falun Gong zu praktizieren. Ihr Ehemann Mou Lunhui praktiziert ebenso.

Am 20. Juli 2000 waren beide auf dem Weg zu Frau Zhangs Mutter, als sie zum ersten Mal von der Polizei der Polizeiabteilung Longbao am Bezirksplatz Wanzhou verhaftet und in eine Hafteinrichtung eingesperrt wurden.

In der Hafteinrichtung wurde das Paar 4 Stunden lang von Wärtern brutal zusammengeschlagen. Herr Mou verlor das Bewusstsein. Die Wärter stahlen das ganze Geld, das das Ehepaar bei sich hatte, bevor sie Herrn Mou ins Krankenhaus brachten.

Später wurde Herr Mou zu eineinhalb Jahren Arbeitslager verurteilt und im Arbeitslager Xishanping viele Male dermaßen gefoltert, dass er sich in Lebensgefahr befand.

2001 wurde Frau Zhang zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt. Auch sie wurde im Arbeitslager viele Male brutal gefoltert. Beispielsweise musste sie tagelang Handschellen tragen. Ihre Oberschenkel waren von den brutalen Schlägen so angeschwollen, dass ihre Hosen aufgeschnitten werden mussten. Die Haut auf ihrem Rücken und ihren Hüften schälte sich ab. Wärter hängten sie drei Tage lang auf, wobei sie die Arme mit Handschellen auf den Rücken banden und an den Handschellen hochzogen, was entsetzliche Schmerzen und Verletzungen verursachte.

 
Folternachstellung: Frei in der Luft aufhängen

Seitdem wurde das Ehepaar ständig von der Polizei überwacht.

Englische Version vorhanden
http://en.minghui.org/html/articles/2014/12/5/147177.html

Chinesische Version vorhanden
http://www.minghui.org/mh/articles/2014/11/29/重庆张正英被迫害命危-被抬入法庭-300896.html

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