Provinz Liaoning: Shenyangs Justizsystem folgt KPCh-Drehbuch – 64-jährige unschuldige Frau angeklagt

Die Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) entwarf eine Handlungsanweisung für das Rechtssystem Chinas: Bestrafe gesetzestreue Bürger, wenn sie anderen darüber berichten, wie die friedliche spirituelle Praxis von Falun Gong verfolgt wird.

Institutionen, die in das Rechtssystem der KPCh involviert sind – von Exekutivorganen bis zu Hafteinrichtungen, von der Staatsanwaltschaft bis zu den Gerichten – folgen der vom Regime festgelegten Richtlinie in der strafrechtlichen Verfolgung von unschuldigen Falun Gong-Praktizierenden.

Eklatante Verletzungen des verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit gegen Falun Gong-Praktizierende sind deshalb weit verbreitet, weil die Behörden der Direktive des Regimes folgen, Praktizierende ungesetzlich zu Gefängnisstrafen zu verurteilen.

Keine Ausnahme: Es gibt kein Gesetz für Falun Gong-Praktizierende

Der Fall der Falun Gong-Praktizierenden Niu Guixiang und ihrer Familie aus Shenyang, Provinz Liaoning, ist beispielhaft für das irrationale Verhalten der KPCh.

Die 64-jährige Niu wurde nach dem Beginn der Verfolgung im Jahre 1999 auch zum Ziel der KPCh. Vor ihrer letzten Verhaftung im April 2014 wurde sie sechs Monate lang überwacht. Nachdem sie wegen der Verteilung von Shen Yun-DVDs verfolgt worden war, gingen Polizisten zu ihrem Haus und gaben sich als Bedienstete des Wasseramtes aus. Dann drangen sie in ihr Haus ein, durchwühlten alles und sendeten Frau Niu am nächsten Tag in eine Hafteinrichtung.

Um Anklagepunkte zu fabrizieren, log die Polizei die Familie von Frau Niu an und erzählte ihr, dass Frau Niu „allerhöchstens“ zu einem Jahr Gefängnis verurteilt werden würde, wenn ihre Familie die Polizei mit den geforderten Informationen versorge. Bemüht, Frau Niu aus der Haft zu bekommen, unterzeichnete die Familie die Dokumente. Anschließend wurde ihr mitgeteilt, dass die Strafe „mindestens“ ein Jahr sein werde.

Daraufhin konsultierte die Familie Anwälte, die sagten, dass sie sehr wohl in der Lage wären, Frau Niu zu verteidigen, wenn es ihnen erlaubt würde, ihren Fall auf Grundlage des geltenden Rechtes zu behandeln, doch gleichzeitig gaben sie zu, dass es bei Rechtsfällen im Zusammenhang mit Falun Gong kein Recht gäbe.

Bevor die lokale Staatsanwaltschaft den Fall an das Gericht übergab, wurde ein angeschlossener Anwalt damit beauftragt, mit der Familie einen Handel abzuschließen. Dieser Anwalt behauptete, dass die Strafe für Frau Niu reduziert werden könne, wenn die Familie damit einverstanden sei, einen festen Geldbetrag zu bezahlen, doch lehnte die Familie diesen Erpressungsversuch ab.

Die Verhandlung gegen Frau Niu Anfang August dauerte nur 15 Minuten. Sie plädierte auf nicht schuldig, doch wagte es die Richterin nicht, sie freizusprechen. Da die Richterin kein Urteil fällen wollte, wurde die Behandlung vertagt.

Diese Richterin teilte der Familie mit, dass das Komitee für Politik und Recht (eine weitere machtvolle Abteilung der KPCh) an allen Verurteilungen für Falun Gong-Praktizierende beteiligt sei.

Gegenwärtig befindet sich Frau Niu immer noch in der Hafteinrichtung Nummer eins in Shenyang. Zellengenossen, die vor kurzem freikamen, enthüllten, dass Frau Niu unter Bluthochdruck und Magenschmerzen leide. Dennoch haben die Behörden den Antrag ihrer Familie auf Hafturlaub aus Gesundheitsgründen abgelehnt.

Frau Niu Guixiang

Verhaftet, Haus durchwühlt

Frau Niu wurde am 18. April 2014 in ihrem Haus verhaftet, nachdem sich Polizisten in Zivil als Wasserbeamte ausgegeben hatten und sie ihnen die Tür öffnete.

Während ein Polizist alles filmte, wurden Frau Niu Handschellen angelegt und die Polizei durchwühlte ihr Heim und konfiszierte viele Wertgegenstände. Die Verhaftung wurde vom stellvertretenden Direktor Cheng Xiaozhou der Polizeistation Wusan im Bezirk Dongling koordiniert.

Frau Nius Sohn wurde ebenfalls zur Polizeistation gebracht, doch noch am selben Tag wieder freigelassen. In der Untersuchungsschwadron Auti wurde Frau Niu kurz verhört und noch in derselben Nacht in die Hafteinrichtung Nummer eins in Shenyang gebracht.

Familie getäuscht

Direktor Cheng rief am 19. April Frau Nius Familie an, um sie darüber zu informieren, dass sie in die Hafteinrichtung Nummer eins in Shenyang verlegt worden war. Des Weiteren sagte er, dass die Polizei Anklage auf Grundlage des Artikels 300 des Strafgesetzes erheben werde.

Dann begann er der Familie zu erzählen, dass es eine Richtlinie gäbe, dass Praktizierende über 60 Jahre höchstens zu einem Jahr verurteilt werden könnten. Cheng versicherte der Familie, dass Frau Niu eine Gefängnisstrafe in einer Hafteinrichtung von maximal einem Jahr verbüßen müsse, wenn überhaupt.

Aufgrund dieser falschen Hoffnungen willigte die Familie in Chengs Wunsch ein und unterschrieb eine Erklärung, die später als „Beweismittel“ gegen Frau Niu verwendet wurde.

Als nun Chengs Geschichte im Gericht zur Sprache kam, sagte er: „Die Staatsanwaltschaft wird einen Haftbefehl erlassen, auch wenn Frau Niu über 60 Jahre alt ist. Es gibt keine mildernden Umstände, auch wenn man Beamte in hohen Positionen kennen würde.“

Cheng sagte der Familie auch, dass Frau Niu nicht freigelassen werden würde, sondern durch den gesamten Anklageprozess hindurchgehe. Des Weiteren sei eine Abteilung mit diesem Fall beschäftigt – und er selbst trage für diesen Fall keinerlei Verantwortung.

Frau Nius Verhaftung wurde offiziell Mitte Mai beantragt und ihr Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Dongling übertragen.

Hafturlaub aus Gesundheitsgründen abgelehnt

Frau Nius Anwalt besuchte sie im Juni in der Hafteinrichtung und berichtete, dass sie sich in schlechtem körperlichen und geistigen Zustand befinde. Besonders litt sie unter hohem Blutdruck.

Als die Familie einen Antrag auf Hafturlaub aus Gesundheitsgründen stellte, erwiderte ein Beamter in der Hafteinrichtung: „Bluthochdruck wird hier nicht als Problem angesehen. Auch junge Häftlinge können aufgrund mentalen Drucks einen höheren Blutdruck haben.“

Als verschiedene Anwälte unterschiedlicher Anwaltskanzleien von Frau Nius Familie konsultiert wurden, bestätigten sie, dass Frau Niu sehr wohl für einen Hafturlaub aus Gesundheitsgründen infrage komme. Sie verstanden aber auch die Schwierigkeit, solch eine Genehmigung für einen Falun Gong-Praktizierenden zu erhalten.

Die Anwälte sprachen ganz offen über die direkten Anweisungen, die sie von der Justizabteilung der Provinz Liaoning erhalten hatten: Allen Anwaltskanzleien der Provinz ist es verboten, Falun Gong-Praktizierende zu vertreten. Darüber hinaus muss die Verteidigung von Falun Gong-Praktizierenden vor der Verhandlung dem Komitee für Politik und Recht zur Überprüfung vorgelegt werden.

Darüber hinaus – da alle Urteile intern entschieden werden – hat eine Rechtsverteidigung nur wenig bis keinerlei Einfluss auf das Ergebnis der Verhandlungen gegen Falun Gong-Praktizierende.

Fall beim lokalen Gericht eingereicht

Frau Nius Fall wurde im Juli beim Bezirksgericht Dongling eingereicht und innerhalb einer Woche dem 2. Gericht zugewiesen. Richterin Gao Yaonan sagte Frau Nius Familie, dass sie zwar die vorsitzende Richterin sei, doch in diesem Falle nicht das Sagen habe.

Richterin Gao teilte der Familie auch mit, dass das Gericht den Art. 300 des Strafgesetzes als Grundlage zur Verurteilung von Praktizierenden anwende, was zu Haftstrafen von mindestens drei Jahren führe. Sie fügte hinzu, dass kein Gesetz existiere, das kürzere Haftstrafen für Praktizierende ermögliche. Dennoch könne ein Praktizierender auf Kaution oder Bewährung freikommen, wenn er sich für schuldig erklären würde, das Gesetz gebrochen zu haben.

Verhandlung und Hafturlaub aus medizinischen Gründen abgelehnt

Frau Nius Verhandlung fand am Morgen des 6. August 2014 statt.

Die Verhandlung, die direkt nach einer anderen Verhandlung gegen einen Praktizierenden stattfand, dauerte nur 15 Minuten. Frau Niu wurden ein paar Fragen gestellt, doch wurde sie bei der Beantwortung jeder Frage vom Gericht behindert. Sie plädierte auf nicht schuldig, doch wurde während der Verhandlung kein Urteil gefällt.

Der Antrag der Familie auf Hafturlaub aus medizinischen Gründen wurde abgelehnt. Direktor Cheng der Polizeistation Wusan teilte der Familie mit, dass Frau Niu keinen Hafturlaub aus medizinischen Gründen erhalten werde, solange sie sich nicht auf schuldig plädiere.

Hintergrund

Frau Niu, 64, arbeitete bis zur Rente in der Jugendherberge Nummer zwei der Eisenbahn in Shenyang. Sie begann im Jahre 1996 Falun Gong zu praktizieren und erzielte dadurch körperliches und psychisches Wohlbefinden.

Am 4. Juli 2007 wurde sie der Polizei im Dorf Banjia gemeldet, da sie Faltblätter mit Informationen über Falun Gong verteilt hatte. Polizisten der Polizeistation des Vorortes Taoxian verhafteten sie und durchwühlten ihre Wohnung. Frau Niu wurde zu einem Jahr und drei Monaten Zwangsarbeit in dem berüchtigten Zwangsarbeitslager Masanjia verurteilt.

An der Verfolgung beteiligte Personen

Cheng Xiaozhou (程孝周), stellvertretender Direktor der Polizeistation Wusan (Polizei # 104442):+86-15942357177 (Mobile),+86-24-23816351 (Büro)Zhu Hongbin (朱红斌), Polizist der Polizeistation Wusan:+86-24-23813110 (Büro)Gao Yaonan (高亚男), vorsitzende Richterin am Bezirksgericht Dongling:+86-24-84829920 (Büro)

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2014/11/10/146780.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2014/10/27/沈阳公检法陷害牛桂香(图)-299486.html

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