Chinesischer Transplantationskongress in aller Stille veranstaltet

Während weltweit die internationale Gemeinschaft den Organraub an lebenden Falun Gong-Praktizierenden aufdeckt und verurteilt, wurde der chinesische Transplantationskongress 2014 vom 29. bis 31. Oktober 2014 in Hangzhou durchgeführt.

Die Konferenz wurde jedoch nicht – wie in den Jahren zuvor – weithin öffentlich bekanntgemacht und auf ihrer Website gibt es keinen englischsprachigen Inhalt. Ausländische Organtransplantationsexperten, die in den Jahren zuvor an dieser Konferenz teilgenommen hatten, waren nicht eingeladen worden. Über diese Konferenz gab es mit Ausnahme von knappen lokalen Medienberichten keine offizielle Berichterstattung Chinas. Der Ort Hangzhou erinnert daran, warum das so ist.

Beim letzten Transplantationskongress in China, der im November 2013 in Hangzhou veranstaltet worden war, hatten chinesische Funktionäre die Hangzhou Resolution unterzeichnet, was von Mitarbeitern internationaler Organisationen aufmerksam verfolgt wurde. Darin war versprochen worden, die Nutzung von exekutierten Gefangenen als Quelle für Organtransplantationen schrittweise einzustellen. Die Mitarbeiter von mindestens 40 Krankenhäusern hatten ihre Zusage gegeben, sich an diese Resolution zu halten.

Faktisch führten jedoch mehrere Krankenhäuser weiterhin Organtransplantationen mit Organen durch, die sie innerhalb von ein bis zwei Wochen bekamen. In den letzten Wochen erhielten sie die Organe sogar noch kurzfristiger, zumeist innerhalb eines Tages. Das weist darauf hin, dass es die Verwendung von lebenden Spendern gibt und dies weiterhin gemacht wird. Die Krankenhäuser haben sich nicht an die Resolution gehalten, indem sie weiterhin Patienten für rechtswidrige Organtransplantationen annehmen. Sie arbeiten sogar mit der Regierung zusammen und versuchen, die Organquelle zu legitimieren. Das hat internationale Transplantationsorganisationen schwerwiegend enttäuscht.

Die Gastgeberorganisation des im Juli 2014 in San Francisco stattfindenden Welt-Organtransplantations-Kongresses lehnte die Teilnahme von 35 chinesischen Ärzten aus Gründen medizinischer Ethik ab.

DAFOH (Ärzte gegen erzwungene Organentnahmen) forderte in einer Stellungnahme die internationalen Organtransplantationsexperten auf, an der Organtransplantationskonferenz nicht teilzunehmen und sie nicht zu unterstützen. Die Organisation forderte auch vom kommunistischen chinesischen Regime, die unethische Handlung des Organraubs an lebenden Falun Gong-Praktizierenden und anderen Gewissens-Gefangenen zu stoppen.

Der Ärzte-Bund von Virginia, der sich aus über 9.000 Ärzten, Krankenschwestern und maßgeblichen Experten zusammensetzt, verabschiedete eine Resolution, in der der systematische, staatlich sanktionierte Organraub in China verurteilt wird und die schwebende Resolution 281 des Repräsentantenhauses im US-Kongress zur gleichen Thematik unterstützt wird.

Die Resolution 281 wurde im Sommer 2013 von der Kongressabgeordneten Ileana Ros-Lehtinen aus Florida und dem Kongressabgeordneten Robert Andrews aus New Jersey initiiert, um den systematischen, staatlich sanktionierten Organraub in China zu verurteilen. Die Resolution wurde am 30. Juli 2014 vom Ausschuss für Auslandsangelegenheiten verabschiedet und wartet auf Abstimmung des Plenums. Die Resolution fordert die „Regierung der Volksrepublik China und die kommunistische Partei Chinas auf, sofort den Organraub an allen Gefangenen zu beenden;“

Sie „fordert eine sofortige Beendigung der seit 15 Jahren andauernden Verfolgung der spirituellen Praktik Falun Gong durch die Regierung der Volksrepublik China und der Kommunistischen Partei Chinas sowie die sofortige Freilassung aller Falun Gong-Praktizierenden und anderer Gefangener aus Gewissensgründen.“

Die Konvention des Europarats gegen den illegalen Handel mit menschlichen Organen zu Transplantationszwecken wurde am 9. Juli 2014 verabschiedet. Darin werden alle Länder aufgefordert, die Konvention zu unterschreiben und „die notwendigen Gesetze und andere Maßnahmen einzuleiten, damit die Entnahme von menschlichen Organen an lebenden und verstorbenen Spendern nach innerstaatlichem Recht zu einer kriminellen Tat wird, wenn sie absichtlich begangen wird.“

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