Provinz Jiangxi: Vorinstanz verkündet vorher festgelegtes Urteil gegen eine Frau; höheres Gericht bestätigt das Urteil

Als Anfang August dieses Jahres eine Frau aus Yingtan vor Gericht gestellt wurde, plädierten sowohl sie als auch ihr Anwalt auf nicht schuldig, weil der Glaube an und die Verbreitung von Falun Gong nicht rechtswidrig ist. Obwohl weder der Staatsanwalt noch der Richter Argumente oder Rechtshilfe anboten, um das Gegenteil zu beweisen, verhängte der Richter einen Monat später eine vierjährige Haftstrafe.

Bevor das Urteil ausgesprochen wurde, hatte ein Beamter des Gerichts Yujiang die Familie von Frau Cheng Laihua noch vorgewarnt: „Ein Plädoyer auf nicht schuldig und ihre Verteidigung wird ohne jede Wirkung sein. Das Gericht hat den Schuldspruch bereits entschieden.“

Frau Cheng legte Berufung ein, doch lehnte das Mittlere Volksgericht der Stadt Yingtan dies innerhalb von nur 20 Tagen ab. Aus Protest ging sie am 5. Oktober in einen Hungerstreik, wurde aber dennoch fünf Tage später ins Frauengefängnis der Provinz Jiangxi gebracht.

Frau Cheng befindet sich nun im Gefängniskrankenhaus. Sie darf keine Familienbesuche empfangen, weil sie sich weigert, Falun Gong aufzugeben.
Die Verhandlung

Frau Cheng Laihua ist um die 50 Jahre alt. Sie wohnt in der Jianshe Straße im Bezirk Yuehu der Stadt Yingtan. Am 5. April 2014 verteilte sie im Landkreis Yujiang Informationsmaterialien über Falun Gong und wurde von Polizisten der Staatssicherheitsabteilung der Stadt Yingtan festgenommen. Unter ihnen war auch der Beamte Huang Zhihua. Sie wurde in der Polizeiwache der Gemeinde Zhongtong im Landkreis Yujiang inhaftiert.

Am 6. August war die Verhandlung im Gericht Yujiang. Jede Person wurde fotografiert und durchsucht, bevor ihr gestattet wurde, den Gerichtssaal zu betreten. Die Behörden boten mehrere uniformierte Polizisten und mehrere Beamte in Zivil auf, um diesen „Sicherheitseinsatz“ durchzuführen.

Im Inneren des Gerichtssaals hatten Polizisten die ersten Reihen besetzt, während Zivilbeamte in der letzten Reihe saßen und die zehn Familienmitglieder und andere eingelassene Teilnehmer umringten. Während der über zwei Stunden dauernden Verhandlung durchstreiften Beamte den Gerichtssaal und fotografierten die Zuschauer. Sie störten die Verhandlung mit ihrem aufdringlichen Verhalten, was eindeutig einschüchtern sollte.

Die Staatsanwälte erhoben gegen Frau Cheng die Anklagepunkte „Störung der sozialen Ordnung“ und „Sabotieren der Gesetzesvollstreckung.“ Frau Cheng verteidigte sich ruhig. Sie erzählte dem Gericht, dass das Praktizieren von Falun Gong ihre Gesundheit verbessert hatte und sie gelehrt hatte, ein guter Mensch zu sein. Sie sagte, dass es kein Verbrechen sei, nach den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu leben und dass es auch kein Verbrechen sei, Menschen von Falun Gong zu erzählen.

Sie erwähnte die Tatsache, dass die Kommunistische Partei Verbrechen gegen Falun Gong-Praktizierende begangen hätte, die nur gute Menschen sein wollen und dass die Partei die Moral der Gesellschaft verdorben hätte. Sie sagte dem Gericht, dass sich das Gute gegen das Böse durchsetzen werde und dass Gerechtigkeit siegen werde.

Der Anwalt, den die Frau Chengs Familie engagiert hatte, verteidigte sie auch. Er erklärte, dass Frau Cheng als im Haushalt mitwohnende Kindesbetreuerin fleißig arbeitete und für ihre Integrität und guten Charakter sehr bekannt sei. Dass sie Informationsmaterialien über Falun Gong verteilt hatte, hätte niemanden gestört, und sie hätte auch nicht den Verkehr behindert. Der Anklagepunkt „Störung der sozialen Ordnung“ sei deshalb unbegründet.

Die chinesische Verfassung schützt die Glaubensfreiheit der Menschen und daher ist es rechtens, Falun Gong zu praktizieren; das Verteilen von Informationsmaterialien über Falun Gong verstößt nicht gegen das Gesetz. Daher ist der Anklagepunkt „Sabotieren der Gesetzesvollstreckung“ auch nicht zu halten. Ihr Anwalt ersuchte, Beweise vorzulegen und die Falun Gong-DVD, die Frau Cheng verteilt hatte, vorzuspielen.

Der Antrag wurde abgelehnt und der Prozess wurde vertagt.
Das Urteil

Um den 30. August herum gingen Chengs Familie und ihre Freunde zum Gericht, um sich über ihren Fall zu erkundigen. Ihnen wurde gesagt, dass das endgültige Urteil von der Stadtverwaltung beschlossen worden sei und dass die Richter eben den Anordnungen folgen müssten.

Anfang September wurde Frau Cheng für schuldig befunden und zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Sie bestand auf ihrer Unschuld und legte beim Mittleren Volksgericht der Stadt Yingtan Berufung ein. Das Gericht brauchte nur drei Wochen, um den Schuldspruch und die Verurteilung zu bestätigen.

Um gegen ihre Verurteilung zu protestieren, ging Frau Cheng ab dem 5. Oktober in einen Hungerstreik. Am 10. Oktober wurde sie ins Frauengefängnis der Provinz Jiangxi gebracht. Ihre Familie durfte sie nicht besuchen. Wu, der politische Ausbilder der fünften Abteilung, behauptete: „Keine Familienbesuche für diejenigen, die sich weigern, sich 'umerziehen' zu lassen. Hungerstreiktage werden bei einer Haftstrafe nicht angerechnet.“

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