Provinz Hunan: Falun Gong-Praktizierende warten auf die Entscheidung des Berufungsgerichts, die das Urteil aufheben soll

Die Überprüfung einer Berufung, die von den Falun Gong-Praktizierenden Frau Leng Xuefei, Frau Xiang Biyun, Frau Guo Lamei und Frau Zhao Fengxia eingereicht worden war, fand am 6. Juni 2014 im Mittleren Volksgericht Yiyang der Provinz Hunan statt. Der Vorsitzende Richter wird die Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt fällen.

Dieses zweite Verfahren war ursprünglich für den 7. Mai 2014 anberaumt worden, nachdem die Praktizierenden gegen ihr Urteil im Oktober 2013 beim Bezirksgericht Taojiang Berufung eingelegt hatten.

Während der Anhörung konstatierten die vier Berufungsklägerinnen, dass sie sich wegen des Praktizierens von Falun Gong keines Verbrechens schuldig gemacht hätten. Sie informierten das Gericht, dass ihnen die Beamten der Polizeibehörde des Bezirks Taojiang Fingerabdrücke abgenommen und sie gezwungen hätten, Falun Gong zu verleumden. Die Anwälte plädierten im Namen der Praktizierenden auf nicht schuldig. Fast 50 Verwandte und Freunde besuchten das Gerichtsverfahren.

2013: Festgenommen und verurteilt

Frau Leng, Frau Xiang, Frau Guo und Frau Zhao waren am 5. Mai 2013 von Beamten der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Taojiang und von der Polizeiwache Dasugang rechtswidrig festgenommen worden, weil sie am Vortag Informationsmaterial über Falun Gong verteilt hatten. Ein paar Tage später brachte man sie in das Untersuchungsgefängnis Nr. 2 der Stadt Yiyang.

Die Praktizierenden wurden am 17. Oktober 2013 vor Gericht gestellt und verurteilt. Frau Leng, Frau Xiang und Frau Guo wurden zu dreieinhalb Jahren und Frau Zhao zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Sie alle legten beim Mittleren Volksgericht Yiyang Berufung ein.

Frau Leng Xuefei schon früher in der Haft gefoltert

Frau Leng Xuefei, 51 Jahre alt, hatte im Kornlager Chenglingji in der Stadt Yueyang gearbeitet. Bevor sie 2013 verurteilt wurde, war sie zwischen 1999 und 2010 schon vier Mal verhaftet und eingesperrt worden. Während der Haft wurde sie körperlich und geistig gefoltert.

Im Juli 2000 brachte man Frau Leng in ein Zwangsarbeitslager – für ein Jahr, wie es hieß. Sie wurde jedoch noch ein weiteres Jahr dort festgehalten. Als sie 2002 freigelassen wurde, erfuhr sie, dass ihr Mann aufgrund des Drucks durch die Behörden sich von ihr hatte scheiden lassen und ihr Sohn mit ihrem Mann mitgegangen war.

Da Frau Leng sich weigerte, Falun Gong aufzugeben, wurde sie von der Polizeibehörde der Stadt Yueyang gesucht. Um eine Verhaftung zu verhindern, musste sie für mehrere Jahre von zu Hause weg gehen.

Beamte von der Polizeiwache Qianlianghu in Yueyang hatten Frau Leng am 5. Juni 2006 wieder festgenommen. Im November 2006 war sie vom Bezirksgericht Junshan zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.

An der Verfolgung der vier Praktizierenden beteiligte Parteien:
Hu Fengliang (胡鳳良), stellvertretender Leiter der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Taojiang: +86-15807378488 (Mobil)
Tao Jihui (陶吉輝), Leiter der Polizeiwache Dasugang: +86-18673708657 (Mobil)
Cao Chunyun (曹春雲), stellvertretender Leiter der Polizeiwache Dasugang: +86-13874318411 (Mobil)
Chen Dayei (陳大意), Instrukteur bei der Polizeiwache Dasugang: +86-13511108188 (Mobil)
Wang Xiaoling (王小玲), Vorsitzender Richter des Bezirksgerichts Taojiang: +86-15807378989 (Mobil)
Fang Huatang (方華堂), Leiter der Polizeibehörde der Stadt Yueyang: +86-15207372088 (Mobil)

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2014/6/28/1821.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2014/6/8/湖南益阳中院对四位法轮功学员上诉案开庭-293179.html

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