Provinz Liaoning: Sie ist in Lebensgefahr, doch das Bezirksgericht Taihe weigert sich, Frau Xu freizulassen

Am 7. April 2014 um 06:00 Uhr morgens erhielt Frau Xu Huipings Familie einen Anruf. Es war die Haftanstalt, in der die Falun Gong-Praktizierende Frau Xu eingesperrt war. Frau Xu sei aufgrund einer Ohnmacht in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort stellte man eine Herzerkrankung und schwerwiegenden Bluthochdruck fest. Die Familie kann die anfallenden Behandlungskosten nicht aufbringen, das weiß das Gefängnis, verweigert aber trotzdem ihre Freilassung. Es ist nicht das erste Mal, dass es Frau Xus Leben aufs Spiel setzt, nur um sie weiter verfolgen zu können.

Zwei Mal wurde sie von Agenten verschleppt

Nach Beginn der Verfolgung von Falun Gong 1999 wurde Frau Xu immer wieder von der Polizei, dem Büro 610 und Mitarbeitern der Gerichte verfolgt. Am 19. Juli 2012 um 04:30 Uhr in der Früh stiegen Li Meishan zusammen mit mehr als zehn Beamten des Büro 610 und des Polizeireviers Nü'erhe Durch ein Fenster in ihre Wohnung ein. Sie verschleppten Frau Xu und nahmen einen Computer, Bargeld und eine Bankkarte mit. Frau Xus Sohn, ein kleiner Junge im Grundschulalter, wurde von dem Überfall völlig eingeschüchtert. Man ließ Frau Xu erst nach 16 Tagen wieder frei, nachdem die Beamten eine große Summe Geld von ihr erpresst hatten. Doch die Beamten waren noch nicht zufrieden. Sie verfolgten Frau Xu immer weiter und schwerwiegender. Sie belästigten sogar ihren Chef, gingen zur Wohnung ihrer Mutter in der Stadt Zhaoyang und sogar in die Schule ihres Sohnes, um Frau Xus Aufenthaltsort in Erfahrung zu bringen. Sie konnte nicht mehr nach Hause gehen.

Ein halbes Jahr später, am 16. Januar 2013, wurde Frau Xu erneut durch Agenten des Büro 610 der Stadt Jinzhou verschleppt. Aus Protest gegen die Verfolgung trat sie in einen Hungerstreik. Nach 13 Tagen ließ man sie frei. Doch das Büro 610 hatte bereits Anklage bei der Staatsanwaltschaft gegen sie eingereicht. So wurde sie am 10. Juli 2013 unrechtmäßig vor Gericht gestellt mit Li Jie als Vorsitzendem Richter des Bezirkskriminalgerichts Taihe. Wegen Frau Xus schlechter Gesundheit war der Prozess jedoch nach nur einer halben Stunde schon zu Ende.

Eingesperrt, obwohl ihr gesundheitlicher Zustand schon kritisch war

Im September 2013 schließlich erfuhr Frau Xu vom Gericht, dass sie zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden war und dies trotz ihrer schlechten gesundheitlichen Verfassung.

Am 19. Februar 2014 gab das Gericht vor, Frau Xu könne auf Bewährung freigelassen werden, wenn ihr Gesundheitszustand kritisch sei. Dazu müsse sie sich im Krankenhaus untersuchen lassen. So brachte man Frau Xu dazu, in das Krankenhaus Nr. 3 der medizinischen Universität der Provinz Liaoning zu gehen. Ihr Blutdruck lag damals bei 240 / 120 mm Hg und sie litt unter Tachykardie (Herzrasen mit anhaltend beschleunigtem Puls). Der Arzt empfahl ihr, im Krankenhaus zu bleiben, da ihr Zustand jederzeit lebensbedrohlich werden könne.

Frau Xu kam nach Hause, doch wurde sie nur fünf Tage später durch einen Hinterhalt der Polizei erneut ins Gefängnis verschleppt. Am 24. Februar um 10 Uhr morgens drangen Zhang Nan und zwei weitere Personen vom Bezirksgericht Taihe in ihre Wohnung ein. Sie logen ihr vor, sie müsse zu einer erneuten Untersuchung zur Staatsanwaltschaft der Stadt Jinzhou. Doch statt sie dort hinzufahren, brachten die Beamten sie direkt in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning. Dort verweigerte man zwar zuerst Frau Xus Aufnahme aufgrund ihrer schlechten Gesundheit. Doch Zhang Nan zwang die Haftanstalt, Frau Xu dennoch einzusperren.

Ihr Mann droht: "Wenn meiner Frau etwas geschieht, mache ich Sie dafür verantwortlich!

Am 26. Februar ging Frau Xus Mann, der kein Falun Gong-Praktizierender ist, zum Bezirksgericht Taihe. Dort forderte er ihre Freilassung. Die Mitarbeiter sagten jedoch, das Untersuchungsergebnis vom 19. Februar sei nicht mehr gültig. Es brauche das Ergebnis einer Untersuchung in der Haftanstalt oder im Gefängnis. Dann erst könne Frau Xu auf Bewährung freigelassen werden. Wieder versuchte man, die Familie zu hintergehen. Frau Xus Mann war sehr verärgert über diesen Betrug. Er drohte: „Wenn meiner Frau etwas geschieht, mache ich Sie dafür verantwortlich! Gebt mir das schriftlich!“ Doch keiner wagte, etwas zu unterschreiben.

Jähzornige Frau hatte sich durch die Kultivierung im Falun Gong zum Positiven verändert

Die 43-jährige Frau Xu Huiping arbeitete in der Textilfabrik Nü'erhe in der. Im Dezember 1996 begann sie mit der Kultivierung von Falun Gong. Danach verschwand ihre langjährige Herzkrankheit und ihr Rheumatismus.

Früher hatte sie Zuhause das Sagen gehabt und war sehr jähzornig gewesen. Doch die Kultivierung von Falun Gong veränderte sie. Sie begann, ihre Schwiegereltern zu respektieren, kümmerte sich um ihre Familie und freundete sich mit ihren Nachbarn an. Alle ihre Angehörigen und ihre Bekannten wussten nur Positives von ihr zu berichten. Frau Xu wurde zu einem Beispiel für die große Kraft der Tugend von Falun Gong.

Auf der Arbeit war Frau Xu sehr fleißig. Sie folgte den Anweisungen und erledigte die ihr zugewiesenen Aufgaben. Ihre Leistungen waren sehr gut. Die Leitung und ihre Arbeitskollegen waren voll des Lobes für sie.

Hauptbeteiligte der Verfolgung

1. Bezirksgericht Taihe der Stadt Jinzhou
Vorsitzender Richter des Kriminalgerichts: Li Jie (李杰): +86-13941648098, +86-18941601917
Hauptrichter Wang Xun (王巽) jetzt übernommen von Zhang Nan (张楠): +86-4162872843 (Büro)
Vorsitzender des Bezirksgericht: Jin Jingzhao (金京钊): +86-13898366053, +86-18941603888
Gruppenleiter des Aufsichtskomitees: Liang Hexiang (梁贺祥) +86-13840608699, +86-18941601919
2. Haftanstalt der Stadt Jinzhou:
Vorsitzender: Ma Ming (马明) +86-13840678866
Vorsitzende: Wu Yan (吴艳) +86-4163708079, +86-4163708085 (Büro)
3. Bezirksstaatsanwaltschaft Taihe: Staatsanwalt: Zhao Xiaojun (赵晓军): +86-13897871799
4. Abteilung für Sekten der Polizeistation der Stadt Jinzhou
Gruppenleiter: Bai Ning (白宁) +86-13700068341, +86-15698703071, +86-4162135511

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2014/4/9/徐慧平被迫害病危-锦州市太和区法院拒不放人-289808.html

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