Provinz Sichuan: Erst vertagt, dann geheim gehalten – So versuchte das Gericht, die Öffentlichkeit auszuschließen

Die Gerichtsverhandlung der beiden Falun Gong-Praktizierenden Dr. Li Yanjun und Frau Yang Taiyang fand am 16. Mai 2014 im Bezirksgericht Jiangyang statt. Nachdem das Gericht bereits den ersten Termin im Mai abrupt verschoben hatte, trieb es auch diesmal sein Spiel: Das Gericht unterließ es, die Angehörigen über die Verhandlung zu informieren, hielt den Verhandlungsort geheim und verweigerte schließlich den meisten Angehörigen am Verhandlungstag den Zutritt.

Die Verhandlung begann um 8:30 Uhr und dauerte bis 14:00 Uhr. Das Gericht verkündete das Urteil jedoch erst 10 Tage später: Dr. Li wurde zu vier Jahren und Frau Yang zu viereinhalb Jahren verurteilt.

Erster Verhandlungstermin plötzlich verschoben

Dr. Li und Frau Yang wurden am 26. Juni 2013 wegen des Praktizierens von Falun Gong verhaftet. Am 14. Februar informierte das Gericht den Anwalt der beiden darüber, dass die Verhandlung am 4. oder 5. März stattfinden werde. Die Ladung wurde dem Anwalt jedoch nie offiziell zugestellt.

Am 3. März fuhr der Anwalt zusammen mit Angehörigen der Angeklagten in die Stadt Luzhou, um vom Gericht weitere Einzelheiten zu erfahren. Ohne einen Grund anzugeben, erklärte das Gericht dem Anwalt schließlich, dass die Verhandlung vertagt worden sei. Ein Datum wurde jedoch nicht genannt.

Verhandlungsort wird geheim gehalten

Später erhielt der Anwalt eine merkwürdige Mitteilung, aus der sich ergab, dass die Verhandlung jetzt auf den 16. März 2014 vertagt worden war. Die Adresse des Verhandlungsortes wurde jedoch nicht genannt. Der Anwalt begab sich darauf hin erneut nach Luzhou, um den Verhandlungsort in Erfahrung zu bringen. Das Gericht wollte die Adresse jedoch nicht nennen. Dem Anwalt wurde gesagt, er würde am Verhandlungstag abgeholt, sodass es nicht nötig sei, ihm die Adresse mitzuteilen.

Durch einen Zufall erfuhr der Anwalt später, dass die Verhandlung im Gefängnis Naxi stattfinden sollte, welches sich in einer abgelegenen ländlichen Gegend befindet.

Von der Verhandlung ausgeschlossen

Am 16. Mai, dem Verhandlungstag, nutzte das Gericht zahlreiche Methoden, um Angehörige und Freunde der Angeklagten von der Verhandlung auszuschließen.

Zivilpolzisten hatten eine Barriere vor der Haftanstalt errichtet und befragten jede Person, die in Richtung Gefängnis unterwegs war. Es war niemandem erlaubt, die Barriere zu passieren. Auch Angehörigen normaler Häftlinge wurde der Zugang verwehrt. Die über 100 Personen, die sich vor der Barriere versammelt hatten, wurden von Polizisten gefilmt, von mehreren Gemeindeleitern durchsucht und schließlich von der Barriere weggebracht.

Angehörigen wird Zugang verwehrt

Frau Yangs Schwägerin war bereits früh morgens im Gefängnis eingetroffen. Zunächst wurde ihr gesagt, dass sie teilnehmen könne, dann wurde ihr jedoch der Zutritt verwehrt mit der Begründung, sie gehöre nicht zum engsten Verwandtenkreis.

Die Schwägerin wollte sich damit jedoch nicht abfinden und erklärte daraufhin, dass von jeder Familie zwei Angehörige teilnehmen dürften und dass von Frau Yang außer ihr niemand anwesend sei. Das Gericht verweigerte ihr dennoch den Zutritt.

Freunden und Bekannten wird das Leben schwer gemacht

Einige Freunde der Angeklagten hatten geplant, an der Verhandlung teilzunehmen. Als sie sich nach vergeblichem Zutrittsversuch auf den Heimweg machten, folgte ihnen jemand und fotografierte sie.

Um die Praktizierende Frau Liu von der Verhandlung auszuschließen, stellte man sie in ihrer Wohnung unter Hausarrest. Als eine Freundin sie besuchen kam, wurde auch sie festgehalten. Sie durfte erst gehen, als einige Kollegen vorbeikamen und sie abholten.

Ein Mitarbeiter der Gasfabrik bekam am Verhandlungstag verboten, zur Arbeit zu gehen. Der Grund hierfür? Seine Eltern praktizierten ebenfalls Falun Gong und er sollte sicherstellen, dass sie nicht zur Verhandlung gehen konnten. Dem Arbeiter wurde gedroht, er würde seinen Job verlieren, wenn seine Eltern das Haus verließen.

Die Praktizierende Frau Zhang wollte ebenfalls an der Verhandlung teilnehmen. Sie wurde jedoch von jemandem verfolgt, sodass sie schließlich von ihrem Vorhaben absah.

Die Praktizierende Zhao bekam einen Anruf von der Gemeindeverwaltung. Ihr wurde es verboten, ihre Wohnung vor 10:00 Uhr zu verlassen.

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