Zusammenfassender Bericht: Todesfälle von Falun Gong-Praktizierenden in Peking – Teil II

Hier, Teil 1

In Peking allein sind während der 15-jährigen Verfolgung bis dato nachweislich 107 Falun Gong-Praktizierende ums Leben gekommen.

Teil I dieses Berichts (http://de.minghui.org/artikel/78407.html) analysiert diese Fälle in sechs Kategorien.

• Tod in schwarzen Gefängnissen/Arbeitslagern/Gefängnissen

• Tod nach schwerwiegender Folter

• Tod aufgrund von Langzeit-Stress bei der Verfolgung

• Tod nach Transfers in Gefängnisse/Arbeitslager außerhalb Pekings

• Tod außerhalb Pekings, nachdem der Verfolgte gezwungen war, sein Zuhause zu verlassen

• Tod bei der Flucht aus der Haft

In diesem Teil wird den charakteristischen Merkmalen der Verfolgung von Falun Gong nachgegangen, so wie sie sich in diesen Todesfällen widerspiegeln.

1. Staatsgewalt missbraucht für die Verfolgung

Jiang Zemin, der ehemalige Chef der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) missbrauchte die Staatsgewalt des Regimes, um die Verfolgung von Falun Gong ins Leben zu rufen. Jiang richtete mit dem Büro 610 eine Institution ein, die zweckbestimmt war, seine Verfolgungspolitik auszuführen. Alle Ebenen der Parteiorganisationen – Regierungsbeamte, Propagandaabteilung, Polizei, Militär, örtliche Kommunen und sogar das medizinische Versorgungssystem wurden manipuliert, um sich an der Verfolgung zu beteiligen. Peking, das Zentrum der politischen Macht, wurde auch Zentrum der Verfolgung.

2. Opfer kommen aus allen Gesellschaftsschichten

Ebenso, wie Menschen aus allen Gesellschaftsschichten Falun Gong praktizieren, zieht sich auch die Verfolgung in jede Ebene der chinesischen Gesellschaft. Die Praktizierenden, die durch die Verfolgung ums Leben kamen, waren aus allen 16 Bezirken und Kreisen Pekings. Sie stammten aus verschiedenen Berufszweigen und Altersgruppen – die jüngsten Praktizierenden waren um die zwanzig Jahre alt und der älteste war 87. Herr Guo Haishan, ein 71 Jahre alter blinder Praktizierender aus dem Bezirk Fengtai, wurde zweimal in Gehirnwäsche-Einrichtungen gesteckt, bevor er 2006 verstarb.

3. Das Gesetz mit Füßen treten

Die chinesische Verfassung schützt Glaubensfreiheit und die Menschenrechte. Gesetzestreue Bürger, die sich nach den Falun Gong-Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht richten, wurden jedoch zum Angriffsziel der Organe der öffentlichen Sicherheit, der Staatsanwaltschaften und Gerichte.

Die Verfolgung wurde unter dem Deckmantel des Gesetzes ausgeführt und folgt der kommunistischen Parteilogik und allgemein üblichen Praktik, das Gesetz zum eigenen Nutzen zu verbiegen. Beispielsweise wies die KPCh in Peking im Jahr 1999 die Staatsanwaltschaft an, Falun Gong-Praktizierende anzuklagen, bestellte Anwälte und stellte Schauprozesse zusammen, um die erste Gruppe von festgenommenen Falun Gong-Praktizierenden in die Gefängnisse zu bringen.

4. Alle möglichen Methoden der Verfolgung angewendet

Das kommunistische Regime führt die Verfolgung mit voller Wucht aus. Ganz unterschiedliche äußerst extreme Verbrechens- und Täuschungsarten kommen dabei zum Einsatz.

a. Unermesslicher politischer Druck

Die kommunistische Partei nutzte ihre Propagandamaschinerie, um Gerüchte zu verbreiten, Falun Gong zu verleumden und hereinzulegen. Das ständige Lügenbombardement täuschte die Öffentlichkeit und schürte Hass gegenüber Falun Gong. Praktizierende wurden aus der Partei, Regierungsämtern, dem Militär und Universitäten hinausgeworfen. Sie wurden entlassen, degradiert und ihnen wurden ihre Ausbildungs- und beruflichen Möglichkeiten genommen. Sie waren in ihren Familien hohem Druck und in der Öffentlichkeit der Diskriminierung ausgesetzt.

b. Finanzielle Verluste

Wenn sich Falun Gong-Praktizierende weigern, ihre Kultivierung aufzugeben, müssen sie schwerwiegenden finanziellen Druck erleiden. Es kann sein, dass sie von ihrem Arbeitsplatz entlassen werden oder dass ihr Gehalt bzw. ihre Pension reduziert und manchmal sogar völlig einbehalten wird. Die Wohnungen einiger Praktizierender wurden durchsucht und ihr Eigentum wurde konfisziert. Einige wurden mit Geldstrafen belegt oder auf anderen Wegen um große Geldsummen erpresst.

c. Seelische Misshandlung

Falun Gong-Praktizierende in Haft und Gehirnwäsche-Einrichtungen werden gezwungen, immer wieder verleumderische Videos oder anderes Propagandamaterial anzusehen. Dies geschieht, um ihren Willen und ihren Glauben mit psychologischen Mitteln zu vernichten. Einigen Praktizierenden werden Drogen gespritzt, die das Zentralnervensystem zerstören. Einige werden sogar in psychiatrische Kliniken gesteckt.

d. Verlust der Freiheit der Person

Falun Gong-Praktizierende werden bedroht, überwacht und ihre Telefone werden abgehört. Sie werden beschattet, verschleppt, verhaftet und in Gehirnwäsche-Einrichtungen, Haftanstalten, Arbeitslager und Gefängnisse gebracht.

e. Physische Folter

Falun Gong-Praktizierende in Gewahrsam werden brutal verprügelt, mit Elektrostäben geschockt, verbrannt, ihnen werden Hand- und/oder Fußschellen angelegt, ihnen wird der Schlaf entzogen, sie dürfen die Toilette nicht aufsuchen, werden extremen Temperaturen ausgesetzt, gezwungen über lange Zeiträume hinweg in einer bestimmten Position auszuharren und intensive Zwangsarbeit zu verrichten.

Folterillustration: 1. Mit dem Kopf nach unten aufgehängt 2. Unter das Bett gestopft

f. System der Verwicklung und Konsequenzen für andere

Bei der Verfolgung von Falun Gong wurden auch die Familienangehörigen von Praktizierenden, der Arbeitsplatz und örtliche Behörden zu Zielscheiben des KPCh-Verwicklungssystems.

Die 56 Jahre alte Falun Gong-Praktizierende Li Yuling wurde am 25. Juni 2003 von Beamten der Polizeiwache Dongzhimen verschleppt. Sie wurde brutal verhört und die ganze Nacht lang gefoltert. Sie starb am 4. Juli. Ihre Familie wurde informiert, sich im Krankenhaus Longfu ihren Leichnam ansehen zu können. Als sich die Angehörigen wegen der offensichtlichen Narben auf ihrer Brust erkundigten, verboten die Polizisten der Familie unter Drohung, den Rest des Körpers anzusehen. Sie drohten den Angehörigen, keine Bilder oder Filme zu machen und auch ihren Leichnam nicht zu berühren, wobei sie behaupteten, dass dies Anordnungen von höheren Ebenen seien.

Die 58 Jahre alte Praktizierende Cui Peiying wurde wiederholt eingesperrt und zweimal in ein Arbeitslager gebracht. Ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich wegen der Verfolgung. Sie wurde im Juli 2011 aus medizinischen Gründen auf Kaution freigelassen und starb am 19. August 2011. Bevor sie starb, schikanierten und überwachten Beamte des Büros 610 und der Staatssicherheitsabteilung ihre Familienangehörigen und Freunde ständig. Der Gesundheitszustand ihres Mannes verschlechterte sich aufgrund der unerträglichen Schikanen, sodass er schließlich starb.

Mitarbeiter des Büros 610 und der Staatssicherheitsabteilung gingen sogar zu den Arbeitsplätzen von Frau Cuis Tochter und Schwiegersohn und zwangen deren Firmen, ihnen mit dem Verlust ihrer Arbeitsplätze und Gehälter zu drohen, wenn Cui Peiying sich weiterhin weigern würde, sich „umerziehen“ zu lassen. Am Ende ließ sich dieses Paar scheiden.

Cui Peiying

5. Willkürliche Festnahmen und Misshandlungen

Unter der Verfolgungspolitik von Jiangs Regime nahmen die Täter willkürlich unschuldige Falun Gong-Praktizierende fest und misshandelten sie.

Die 52 Jahre alte Bäuerin Wu Junying wurde im August 1999 für drei Jahre in ein Arbeitslager geworfen. Im Winter zogen ihr die Gefängniswärter ihren Pullover und die baumwollgefütterte Hose aus und warfen die Kleidung auf den Boden. Sie musste dann ohne ihre Kleidung gerade dastehen und durfte nachts nicht schlafen. Die Wärter und Häftlinge folterten sie auf alle mögliche Weise, was ihnen gerade so in den Sinn kam. Frau Wu wurde am 29. März 2006 erneut in ein Arbeitslager gesteckt, wo sie innerhalb von drei Tagen starb. Ihre Familienangehörigen forderten eine Untersuchung ihres Todes, erhielten jedoch die Anweisung, Papiere zu unterschreiben, dass ihr Tod eine normale Ursache hätte.

6. Tötung

Gemäß der Verfolgungspolitik der KPCh führten die Angestellten in den Gefängnissen, Arbeitslagern und Gehirnwäsche-Einrichtungen schwerwiegende Misshandlungen und Folterungen an den Falun Gong-Praktizierenden aus. In vielen Fällen führte dies zum Tod.

Eine Zeugin erinnert sich, wie eine 20 Jahre alte Falun Gong-Praktizierende im Arbeitslager Tuanhe durch wiederholte Zwangsernährung als Strafe zu Tode kam. Das Mädchen wurde mit gespreizten Armen und Beinen auf ein Bett gebunden und mehreren Häftlingen wurde aufgetragen, sich auf ihre Brust, Beine und Arme zu setzen. Dann wurde sie mit zwei Behältern voll Salzwasser zwangsernährt. Ihr Unterleib war danach ganz stark aufgebläht.

Dann befahlen die Wärter den Häftlingen, sie hochzuziehen und gegen die Wand zu stellen. Ein Häftling stieß so hart in ihren Unterleib, dass Wasser aus ihrem Mund und ihrer Nase herausspritzte. Sobald die Schwellung im Unterleib der jungen Frau zurückgegangen war, wiederholten sie die Zwangsernährung und das Stoßen in den Leib. Sie wurde danach zwei Tage lang aufs Bett gefesselt und musste auch ihre Notdurft dort verrichten.

Die Zeugin sah sie ein paar Tage später wieder. Sie hatte einen Nervenzusammenbruch erlitten. Ihr Gesicht war ganz grün und mit Wunden bedeckt. Am vierten Tag wurde sie sogar noch brutaler gequält und starb am achten Tag. Ihrer Familie wurde mitgeteilt, dass sie an inneren Blutungen gestorben sei, weil sie in einen Hungerstreik getreten war.

Unter den 107 Praktizierenden, die in Peking durch Verfolgung starben, starben 28 in der Haft nach Folter und 53 wurden in der Haft misshandelt, bis sie dem Tode nahe waren und starben dann zu Hause. Sie machen zusammen 75,7 Prozent aller Todesfälle aus.

7. Wiederholte Verfolgung

Alle 107 Praktizierenden waren wiederholt in Gehirnwäsche-Einrichtungen, Untersuchungsgefängnissen, Arbeitslagern oder Gefängnissen eingesperrt, bevor sie starben.

Herr Li Yuejing, ein Falun Gong-Praktizierender aus dem Bezirk Shijingshan, wurde fünfmal in Arbeitslager gebracht, bevor er am 1. Oktober 2013 starb, nachdem er aus medizinischen Gründen gegen Kaution freigelassen worden war. Herr Li Jinpeng, ein Praktizierender aus dem Bezirk Haidian, wurde viele Male eingesperrt und zweimal für sechs bzw. fünf Jahre ins Gefängnis gesteckt. Schließlich starb er am 5. August 2013 bald nach seiner Freilassung aus der zweiten Gefängnishaft.

8. Vertuschung der Verbrechen

Die Täter bemühten sich sehr, diese rechtswidrige und brutale Verfolgung zu vertuschen und die Verantwortung abzuschieben.

a. Die Verfolgungsbefehle wurden heimlich von Befehlsebene zu Befehlsebene weitergereicht. Oft gibt es keine schriftliche Aufbereitung oder Dokumentierung der Anweisungen.

b. Die Folterungen wurden an versteckten Orten ausgeführt. Einige Gehirnwäsche-Einrichtungen wurden in alleinstehenden Gebäuden ohne Kenntlichmachung oder in entlegenen Gegenden untergebracht. Einige Verfolgungsaktionen wurden in gemieteten Orten durchgeführt und je nach Bedarf verlegt. Einrichtungen, die immer für Gehirnwäschen bestimmt sind, haben Einzelzellen, sodass die Verbrechen verborgen bleiben können.

Der 55 Jahre alte Peng Junguan wurde am 13. Januar 2004 in das Arbeitslager Tuanhe gebracht. Er wurde am 22. Januar 2004 in die „Intensiv-Lehrgangsstaffel” verlegt, weil er „Falun Dafa ist gut” gerufen hatte. Am 26. Januar wurde sein Tod gemeldet. Niemand weiß, was Herr Peng in den letzten drei Tagen seines Lebens durchmachen musste. Aber jemand, der seinen Leichnam vor der Einäscherung sah, sagte, dass sein Kopf und sein Körper mit grauenvollen Blutergüssen übersät war und er Schnitte im Gesicht und gebrochene Knochen an seinen Gliedmaßen hatte.

c. Informationen über die Todesfälle zeigen, dass mindestens sieben Falun Gong-Praktizierende unbekannte Drogen gespritzt bekamen oder gezwungen wurden, Drogen mit der Nahrung einzunehmen.

Frau Wang Yaqing, eine 46 Jahre alte Falun Gong-Praktizierende aus dem Kreis Miyun, wurde im August 2006 von Ortspolizisten verschleppt. Sie wurde in ein Arbeitslagerkrankenhaus eingewiesen. Ein Arzt entnahm ihrem Unterleib Flüssigkeit und gab ihr eine Spritze mit einigen unbekannten Medikamenten. Sie war nach der Injektion benommen und musste sich hinlegen. Danach wurde sie nach Hause geschickt, doch ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich immer mehr. Ihr Sehvermögen wurde verschwommen und ihr Gedächtnis verschlechterte sich. Ihr ganzer Körper schwoll an und schließlich starb sie unter Schmerzen.

Der 37 Jahre alte Li Shouqiang wurde am 8. März 2000 in das Untersuchungsgefängnis Changping gesperrt, weil er mit Leuten über Falun Gong gesprochen hatte. Seine Familie erhielt am 18. März die Nachricht, ihn abzuholen. Auf dem Nachhauseweg bemerkten Lis Angehörige, dass er nicht klar sprechen konnte.

Stoßweise berichtete er ihnen: „Sie (die Polizisten) gaben mir Drogen. Es wurde in mein Getränk getan. Sie sagten mir, dass ich in zwei Tagen sterben werde. Sie wollten, dass ihr mich abholt, damit ich zuhause sterbe. Ich sollte nicht nach Hause zurück. Ich sollte dort sterben.“ Li hatte einen leeren Gesichtsausdruck und konnte nicht klar denken. Er wollte weder essen noch trinken. Am 20. März starb er, nachdem er von einem Balkon gefallen war.

Wenn Falun Gong-Praktizierende durch die Verfolgung starben, vertuschten die Behörden die Verbrechen und drohten den Zeugen, es niemandem zu sagen. Außerdem erzählten sie den Familien der Opfer erfundene Geschichten. Einige Leichen der Praktizierenden wurden heimlich ohne Autopsie eingeäschert. Von ihren Familien wurde gefordert, mit so wenigen Leuten wie möglich über die Beerdigung zu reden.

(Ende)

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2014/4/27/368.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2014/4/18/京城命案(下)-290148.html

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