Shanghai: Pensionierte Lehrerin Frau Pei Shanzhen heimlich verurteilt, ihre Familie legt Berufung ein

Die pensionierte Lehrerin Frau Pei Shanzhen aus dem Bezirk Jingan in Schanghai wurde am 14. Juni 2012 zum fünften Mal verhaftet. Am Tag danach erhielt ihre Familie eine Haftankündigung und dann kam nichts mehr. So wandten sie sich am 6. Dezember über das Internet sowohl an Shanghai als auch an das nationale Beschwerdebüro. Sie beschwerten sich, dass das gerichtliche Verfahren nicht transparent sei und dass ihr Rechtsanspruch verletzt wurde. Auf diese Weise erfuhr die Familie schließlich, dass Frau Pei bereits im August verurteilt worden war.

Frau Peis Familie erhielt das erstinstanzliche Urteil von vier Jahren und sechs Monaten am 14. Dezember vom Jingan Gericht zugestellt. Am Ende der Urteilsverkündung wurde es sehr klar ausgedrückt: Wenn Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 10 Tagen, nachdem Sie die Mitteilung erhalten haben, beim zweiten mittleren Volksgericht in Schanghai Berufung einlegen. So baten ihre Familienmitglieder ihre Anwälte, das Urteil anzufechten.

Frau Peis Anwälte, Herr Liu und Herr Zhu, gingen zur Jingan Haftanstalt, um sie am Nachmittag des 19. Dezember gegen 15:50 Uhr zu besuchen. Allerdings wurde ihnen gesagt, dass sie sich nicht mit ihr treffen dürften, da das zweite mittlere Volksgericht bereits die zweite Verhandlung abgehalten habe und das Urteil aus der ersten Verhandlung bestätigt worden sei. Die Anwälte argumentierten, dass ihre Familie die Mitteilung nur am 14. Dezember erhalten habe, und als das zweite mittlere Volksgericht die zweite Verhandlung abgehalten habe, habe sie ihre Familie nicht informiert und bewusst wieder alle Informationen zurückgehalten.

Die Anwälte wiesen darauf hin, dass sie und Frau Peis Familienangehörigen das Recht hätten, sich mit ihr zu treffen. Das Personal der Haftanstalt forderte die Anwälte auf, ihnen die Kontaktdaten von Frau Peis Familienmitgliedern zu geben und behauptete, sie würden ihre Familie selbst kontaktieren. Die Anwälte weigerten sich, irgendwelche Informationen zu geben und sagten, dass Frau Peis Familie sie schon gebeten habe, sie in diesem Fall zu vertreten und wenn sie wirklich Frau Peis Familienmitglieder kontaktieren wollten, könnten sie schließlich Frau Pei selbst danach fragen.

Frau Pei Shanzhen ist Lehrerin im Ruhestand aus der Xiangqun Mittelschule. Sie hatte viele Krankheiten und probierte verschiedene medizinische Behandlungen aus, aber keine funktionierte. Aus diesem Grund begann sie im Jahr 1995 mit dem Praktizieren von Falun Gong und ihr Zustand verbesserte sich dramatisch innerhalb von drei Monaten. Ein Jahr später waren alle Krankheiten wie durch ein Wunder verschwunden. Als die Verfolgung von Falun Gong begann, erzählte Frau Pei den Menschen, was es mit Falun Gong auf sich hat und die wahren Hintergründe der Verfolgung, weshalb sie selbst mehrmals verfolgt wurde. Im Jahr 2005 verurteilte man sie rechtswidrig zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Als sie freigelassen wurde, begann sie, Briefe über Falun Gong und die Verfolgung an ihre Nachbarn zu schreiben, was ihr am 14. Juni 2012 eine weitere Verhaftung einbrachte.

Nachdem Frau Pei verhaftet wurde, wendete sich ihre Familie häufig an die Behörden, um sich nach ihr zu erkundigen, aber egal, in welches Büro sie ging, niemand gab ihnen eine klare Antwort. Mitte Juli ging sie zur Polizeidienststelle in Jingan, durfte sie aber nicht betreten; im September, als sie zum Beschwerdebüro im Bezirk Jingan ging, behandelte sie das Personal dort sehr oberflächlich; im Oktober ging sie zum Gericht in Jingan, wo sie schließlich erfuhr, dass eine Verhandlung einberaumt worden war, so wandte sie sich an das zweite mittlere Volksgericht. Ende Oktober rief die Familie das zweite mittlere Volksgericht oftmals an, um nach Frau Pei zu fragen, aber niemand ging ans Telefon. Das Gericht hält wieder alle wichtigen Informationen zurück. Während der Verhandlung, die im Geheimen stattfand, wurden keine rechtlichen Verfahren eingehalten.

Englische Version:
http://en.minghui.org/html/articles/2013/1/7/137000.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2012/12/25/ -266957.html

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