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Dringender Appell: Rettet die Falun Gong-Praktizierende Xiang Lijie, die Frau eines taiwanesischen Staatsbürgers
. In den letzten sechs Jahren hat das Kommunistische Regime Frau Xiang Lijies Rückkehr nach Taiwan verhindert, weil sie es ablehnte ihren Glauben an Falun Gong aufzugeben. Die Kommunistische Partei fürchtete sich davor, dass die internationale Gesellschaft mehr über ihre Verbrechen an Falun Gong erfahren würde. Die nationale Sicherheitsbehörde und Polizeibeamte verhafteten Frau Xiang und sperrten sie ein. In Gefangenschaft wurde sie zwangsernährt und einer Gehirnwäsche unterzogen. Frau Xiangs Ehemann wartet bis heute auf seine Frau in Taiwan und macht sich große Sorgen. Auch ihr Schwiegervater hatte keine Gelegenheit mehr, sie vor seinem Tod zu sehen. Wir bitten alle Menschen innerhalb und außerhalb des Festlandes China, Experten und Menschenrechtsorganisationen darum, sich für die widerrechtliche Gefangene Xiang Lijie einzusetzen. Das Folgende ist eine kurze Zusammenfassung über Xiang Lijies Leben und die Verfolgung, die sie durchleben muss: Frau Xiang Lijie ist 45 Jahre alt und wurde in Liaoyuan, Provinz Jilin, geboren. Sie heiratete 1994 auf dem Festland China ihren Ehemann Yang Jinyi, Bewohner des Bezirks Tainan in Taiwan. Sie führten eine glückliche Ehe. Nachdem die kommunistische Partei begann, Falun Gong zu verfolgen, ging Xiang Lijie, als sie noch auf dem Festland China wohnte, nach Peking, um sich für ihren Glauben an Falun Gong einzusetzen. Dafür wurde sie zweimal zu Zwangsarbeit verurteilt und sie durfte nicht zu ihrem Ehemann nach Taiwan ausreisen. Nachdem Xiang Lijie aus dem Arbeitslager im Jahr 2001 entlassen wurde, erhielt sie von der taiwanesischen Regierung die Genehmigung in Taiwan zu leben. Frau Xiang begann die zuständigen Behörden aufzusuchen, um die nötigen Papiere zu bekommen , um nach Taiwan einreisen zu können. Doch als sie beim Kommunistischen Regime einen Antrag gestellt hatte, bekam sie Schwierigkeiten mit der Gemeindeverwaltung. Die öffentliche Sicherheitsabteilung der Provinz Jilin stellte ihr die nötigen Dokumente nicht aus, weil sie ihren Glauben an Falun Gong nicht aufgeben wollte. Nachdem Xiang Lijie im Jahr 2003 das zweite Mal für eine medizinische Behandlung aus dem Arbeitslager entlassen wurde, war sie aufgrund der Folter im Arbeitslager extrem schwach und konnte nicht mehr für sich selbst sorgen. Ihr Ehemann wandte sich an die "Legislative Yuan" und an die taiwanesische "Strait Exchange Foundation", die sich für Frau Xiang einsetzten und appellierten an das Kommunistische Regime der Antragstellerin eine Ausreisegenehmigung zu erteilen, damit sie sich in Taiwan niederlassen könne. Die lokale Polizei und die nationale Sicherheitsbehörde lehnten das jedoch ohne Begründung ab. Am 23. April 2006 trat Frau Xiang Lijie wieder an die Öffentlichkeit, um über die Fakten der Verfolgung von Falun Gong aufzuklären. Wieder wurde sie festgenommen und ihr Privatbesitz im Wert von 10.000 Yuan (1) wurde beschlagnahmt. Frau Xiang Lijie wird nun in der Liaoyuan Strafanstalt gefangen gehalten. Das Kommunistische Regime versucht sie vor Gericht zu bringen. Frau Xiang trat in der Strafanstalt mehrmals in den Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren. Die Wachbeamten fesselten sie dort auf einen „Eisenstuhl“ (2) und an einem „Streckbett“ (3). Ihre Familie darf sie nicht besuchen. Mehr als zehn weitere Falun Gong-Übende, darunter auch Zhao Yan, befinden sich in der Liaoyuan Strafanstalt in Gefangenschaft. Kein Rechtsanwalt in China wagt es Falun Gong-Übende vor dem Gericht zu vertreten. Wir appellieren an alle Experten und Menschen innerhalb und außerhalb von China uns zu unterstützen. Bitte suchen Sie nach Rechtsvertreter/Innen und Rechtsbeistand für Xiang Lijie und andere Falun Gong-Übende. Bitte handeln Sie schnell, um die Verfolgung von Falun Gong-Übenden in der Stadt Liaoyuan zu beenden! Anmerkungen (2) Ein aus Eisenrohren bestehender Stuhl. Die Arme und Beine des Opfers werden für sehr lange Zeit an das Foltergerät gekettet. Eine Zeichnung finden Sie unter: http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2002/1/9/17577.html Chinesische Version: http://www.minghui.org/mh/articles/2006/8/12/135367.html |
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