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Deutschland: Gerichtsurteil zu Gunsten von Falun Gong Praktizierenden von einem deutschen Praktizierenden Am Morgen des 1. Februar 2006 hat der Verwaltungsgerichtshof in Dresden, der Hauptstadt von Sachsen ein Gerichtsurteil gefällt. Darin heißt es, dass die Handlungen gegenüber den Falun Gong-Praktizierenden während des Staatsbesuchs des ehemaligen Chinesischen Führers, Jiang Zemin, im Jahre 2003 gegen das Gesetz verstießen. Der Vorfall ereignete sich am 11. April 2002 in Dresden, als Jing Wang, eine Falun Gong-Praktizierende, das Hotel betrat, indem Jiang Zemin zu Abend essen wollte. Frau Wang wurde von zwei deutschen Polizeibeamten aufgehalten und aufgefordert sich auszuweisen. Nachdem die Polizeibeamten ihre persönlichen Daten aufgenommen hatten, befahlen sie ihr, das Hotel zu verlassen. Zur selben Zeit, als sie von der Polizei verhört wurde, gingen viele andere Leute an ihr vorbei, ohne von der Polizei aufgehalten zu werden. Nach diesem Vorfall unternahm Wang mehrere Versuche über die Behörde für Inneres von Sachsen in direkte Verhandlungen mit der Polizei zu treten, jedoch vergeblich. Schließlich erhob sie im April 2003 gegen das Vorgehen der Polizei in Dresden Strafanzeige. Wangs Fall ist nur einer unter vielen, bei denen die Polizei während Jiangs Besuches 2002 in Deutschland gegen das Gesetz verstieß. Ähnliche Vorfälle ereigneten sich auch in Berlin, Meißen, Goslar, Dresden und Potsdam. Falun Gong-Praktizierende, die sich in dem Hotel einmieteten, in dem Jiang untergekommen war, wurden von der Deutschen Polizei aufgrund des Druckes der KP Chinas aufgefordert, das Hotel zu verlassen. Falun Gong-Praktizierende mit gelben Jacken und der Aufschrift “Falun Gong” wurden verboten, bestimmte Gebiete aufzusuchen. Fahrzeuge mit Falun Gong-Aufklebern wurden von der Polizei angehalten und durchsucht. Manche sogar für Stunden eingesperrt. Die Transparente der Falun Gong-Praktizierenden wurden aufgegriffen und von der Polizei weggenommen. Nach diesen Vorfällen haben die Falun Gong-Praktizierenden Strafanzeigen gegen die zuständigen Behörden für Innere Angelegenheiten und Polizeibehörden in jedem Bundesland erhoben. Bis auf Sachsen waren es in allen Bundesländern zu positiven Ergebnissen gekommen. Außer den einzelnen Behörden für Innere Angelegenheiten der einzelnen Bundesländer hat das Bundesinnenministerium auch eine schriftliche Entschuldigung verfasst und versprochen, dass in Zukunft solche Vorfälle nicht noch einmal passieren werden. Zusätzlich zu Wangs Fall werden noch weitere Gerichtsverfahren für zwei weitere Fälle eröffnet, die sich in Sachsen ereigneten.
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