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Stopp für die Aushöhlung der Bürgerrechte in Hongkong!
Stopp für die Gesetzgebung zu „Artikel 23“ in Hongkong!


1. Worum handelt es sich bei dem Anti-Subversionsgesetz (Artikel 23) in Hongkong?
Seit Juli 1997 gehört die ehemalige Kronkolonie Hongkong zur Volksrepublik China, allerdings als Sonderverwaltungszone SAR mit einem Sonderstatus, speziell betreffend die freiheitliche Gesetzgebung. Die VR China hat sich zur Beibehaltung dieses Sonderstatus für insgesamt 50 Jahre verpflichtet.
Nach Artikel 23 seines Grundgesetzes ist Hongkong dazu verpflichtet, Gesetze zu erlassen, die Landesverrat, Volksverhetzung, Umsturz und Diebstahl von Staatsgeheimnissen betreffen. Das Anti-Subversionsgesetz ist das Ausführungsgesetz zum Artikel 23.
Am 30.06.2002 forderte der chinesische stellvertretende Premierminister Qian Qichen die Hongkonger Regierung auf, ein Anti-Subversionsgesetz so schnell wie möglich zu verabschieden, obwohl seit der Rückgabe Hongkongs an China Subversion in Hongkong nie ein Problem war.
Inzwischen wurde ein Gesetzesentwurf erstellt. Für die Zeit vom 24.09.02 bis 24.12.02 kann dieser Entwurf in der Öffentlichkeit diskutiert werden, Stellungnahmen können an das Ministerium für Justiz gesandt werden. Danach will das Hongkonger Parlament über die Verabschiedung entscheiden.
Seit Juli 1999 ist die friedliche Meditationsgruppe Falun Gong in China verboten, Praktizierende werden grausam verfolgt. Aufgrund der unterschiedlichen Gesetzeslage ist Falun Gong in Hongkong erlaubt und als legaler Verein zugelassen.
Das geplante Gesetz soll Peking eine scheinrechtliche Grundlage dafür geben, das Verbot von Falun Gong und seine Verfolgung auch auf Hongkong auszudehnen.

2. Inhalte des vorgeschlagenen Anti-Subversionsgesetzes

- Ausdehnung des Verbots sogenannter "illegaler Organisationen“ auf Gruppen wie Falun Gong, Christen, Demokratiebewegungen oder Gewerkschaften vom Festland China auf Hongkong.

- Der Leiter der Sicherheitsbehörde Hongkongs erhält die Befugnis, nach eigenem Ermessen eine Organisation für „illegal“ zu erklären und verbieten zu können.

- Das Verbreiten von Informationen, die nicht offiziell veröffentlicht wurden, kann als „Verrat von Staatsgeheimnissen“ eingestuft und bestraft werden.

- Auch dritte Personen können belangt werden. (Ein Beispiel: übergibt ein Mitglied einer zur „illegalen Organisation“ erklärten Gruppe einem Passanten ein Flugblatt und nimmt dieser es an, können beide zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden.)

- Nimmt ein Hongkonger Bürger im Ausland mit Mitgliedern sogenannter „illegaler Organisationen“ offiziell oder privat Kontakt auf, so droht ihm in Hongkong Verhaftung und Verurteilung.

- Reist ein Mitglied einer zur „illegalen Organisation“ erklärten Gruppe mit chinesischem Pass in Hongkong ein, droht ihm Verhaftung, mit ausländischem Pass die sofortige Abschiebung.

- Medien und Journalisten können wegen Weitergabe von nicht offiziell veröffentlichten Informationen,
z. B. über die Verfolgung von Andersdenkenden in China, belangt werden.

3. Auswirkungen des Gesetzes

- Die grundlegenden Bürgerrechte wie Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit und Versammlungsfreiheit wären in Hongkong nicht mehr gewährleistet.
- Das von China versprochene Prinzip von „Ein Staat - zwei Systeme“ wäre nach nur fünf Jahren am Ende. Vor der Übergabe Hongkongs an China hatte sich die Volksrepublik vertraglich verpflichtet, das freiheitliche System Hongkongs für mindestens 50 Jahre aufrechtzuerhalten.
- In Hongkong würden in Bezug auf die Menschenrechte chinesische Verhältnisse Einzug halten.

Sollte dieser Gesetzesentwurf tatsächlich von den mehrheitlich durch Peking ernannten Abgeordneten in Hongkong verabschiedet werden, so brächte nicht Hongkong den Fortschritt nach China, sondern China den Rückschritt nach Hongkong.


V.i.S.d.P.: Deutscher Falun Dafa Verein e.V., Schmitthennerstr. 61, 69124 Heidelberg

Mein Appell/My appeal:


An/To:The Honourable Elsie Leung
Secretary for Justice
Department of Justice
4th Floor, High Block, Queensway Government Offices
66 Queensway
Hong Kong
Telephone: 00-852-2867-2001
Fax: 00-852-2877-3978
E-mail : dojinfo@doj.gov.hk

An/To: Security Bureau
(Attn: AS(F)2, F Division)
6th Floor, East Wing
Central Government Office
Lower Albert Road
Central
Hong Kong
Fax: 00-852-2521-2848
Email: bl23@sb.gov.hk

Es ist offensichtlich, dass die Verabschiedung des Anti-Subversionsgesetzes Schaden für die Menschenrechte, Schaden für die Demokratie, Schaden für die zivilen Freiheiten sowie Schaden für die Wirtschaftsentwicklung Hongkongs verursachen würde. Es würde das Ende von „Ein Staat - Zwei Systeme“ bedeuten. Daher lehne ich die von der Regierung der SAR Hongkong vorgeschlagene Gesetzgebung zum Artikel 23 nachdrücklich ab.

It is clear once the anti-subversion law was enacted, it would bring serious consequences to Hong Kong’s human rights, democracy, freedoms and the prosperity. “One country, two systems” would disappear. Therefore,I strongly oppose the proposed Article-23 legislation by the Hong Kong SAR Government.


Name: ____________________________________________

Adresse: ____________________________________________

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Datum: ____________________________________________

Unterschrift: ____________________________________________


Veröffentlicht in de.clearharmony.net am: Sonntag, 8. Dezember 2002



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